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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

FRUCTUS hat die Toggenburger Schafenbirne zur Obstsorte des Jahres 2024 gekürt. Die kleinen, kreiselförmigen Birnen mit dem sternförmig gewölbten Kelch sind auffallend hübsch (Foto auf der ersten Seite).

NEWSLETTER SKEK

Winter 2021-22

Liebe Mitglieder der SKEK und Interessierte,

Der Winter steht mittlerweile so dicht vor der Tür, dass man sich am liebsten nur noch hinter ihr im Warmen verbarrikadieren möchte. Alles was dafür noch fehlt, ist Lesestoff.

Im folgenden Newsletter informiert die SKEK über die bevorstehende Mitgliederversammlung, ihr neues Logo und weiteren bevorstehenden Wandel.

Besuch, Projektpräsentation und Medienmitteilung ­– freuen können Sie sich auch auf vielfältige Neuigkeiten verschiedener Mitglieder von uns.

Ausserdem finden Sie hier alle nötigen Informationen zu den bevorstehenden Fristen des NAP-PGREL.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage, einen guten Rutsch und eine bereichernde Lektüre.

Die Geschäftsstelle der SKEK

Neues von der SKEK

SKEK-Mitgliederversammlung am 28. April bei Sativa Rheinau

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere alljährliche Mitgliederversammlung am 28. April 2022 bei Sativa in Rheinau stattfinden wird.

Noch mehr würden wir uns darüber freuen, Sie unter Umständen persönlich an der Versammlung begrüssen zu dürfen.

Weitere Informationen zu Organisation und Ablauf folgen im kommenden Jahr.

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Informationen an NAP-Projektnehmer: Einreichung der Jahresberichte 2021 bis Ende Februar 2022

Ende Februar 2022 müssen folgende Unterlagen für laufende NAP-Projekte beim BLW eingereicht werden:

 

1. Abgabe des Jahresberichts für das Jahr 2021 
 (Ausnahmen: Falls kein Bericht nötig wäre ist das vertraglich festgehalten)

  • Für die Projekte "Sammlungen" und "Schaugärtenist das entsprechende Formular des BLW zu verwenden.

  • Für andere Projekte gibt es kein Standardformular. Dennoch soll der Bericht anhand der vertraglich vereinbarten Indikatoren Auskunft über die Erreichung der (Teil-)Ziele geben. Ausserdem müssen die folgenden Informationen unbedingt enthalten sein: Projekt- und Titelnummer, Projektnehmer, Jahr des Berichtes.

Die Berichte müssen unterschrieben beim BLW und per E-Mail (nicht mehr per Post) eingereicht werden. Sie müssen zudem auf PGREL-NIS dem entsprechenden Projekt angehängt werden: www.pgrel.admin.ch/pgrel/

Da die Berichte teilweise Unterschriften oder Informationen enthalten, die nicht für die Veröffentlichung geeignet sind, lassen Sie bitte den Status des Berichts auf «unpubliziert». Die Zusammenfassung (max. 1000 Zeichnen) hingegen ist immer öffentlich. Sie sollte deshalb für die Veröffentlichung geeignet sein. Für die Zusammenfassung ist es ideal, wenn diese über die allgemeinen Fortschritte im Projekt im entsprechenden Jahr Auskunft gibt und Informationen enthält, die von allgemeinem Interesse sind.

 

2. Abgabe der Jahresabrechnung

Mit dem Jahresbericht ist auch eine unterschriebene Jahresabrechnung per E-Mail einzureichen. Die Jahresabrechnung erfolgt nach den vom BLW zur Verfügung gestellten Standardformularen.

Mit der Abrechnung braucht es jeweils auch einen Anhang mit einer Zusammenstellung der Kosten und die entsprechenden Belege (entweder Auflistung, der Personal-, Sach-, Nebenkosten oder bei Sammlungen und Projekten wo explizit eine Abrechnung nach Richttarifen vereinbart ist eine entsprechende Zusammenstellung).

 

3. Eingabe/Aktualisierung der Daten/Ergebnisse

Das bearbeitete Material und die erarbeiteten Ergebnisse aus den Sammlungen und Projekten sind auf PGREL-NIS hochzuladen: www.pgrel.admin.ch,

 

Der nächste NAP-Termin: 2023 startet die neue NAP-Phase VII. Entsprechende Projektanträge müssen bis Ende Mai eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu die neuen Schwerpunkte der Phase VII. Diese werden spätestens bis Ende Januar auf folgender Seite verfügbar gemacht:

https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/pflanzengenetische-ressourcen/nap-pgrel.html

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:

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Das neue Logo der SKEK und die Erbse von Fully

Nicht immer leicht erkennbar, illustriert das Logo der SKEK seit ihrer Gründung vor 30 Jahren die sehr seltene Wilderbseoder Fully-Erbse (Pisum sativum subsp. Biflorum). Das Projektzur Erhaltung dieser Pflanze war eines der ersten, das von der SKEK durchgeführt wurde. So wurde die Erbse zum Emblem der SKEK.

Die Modernisierung des SKEK-Logos war jedoch aus zwei Gründen dringend notwendig geworden: Zum einen, weil die Öffentlichkeit im Allgemeinen nicht verstand, wofür das Logo stand. Zum anderen, um das Logo dem gewandelten Zeitgeist anzupassen. Ein wiedererkennbares und einfaches Logo hat den Vorteil, dass es die eigene Sichtbarkeit und die der Organisation erhöht.

Die historischen Aspekte hinter dem Logo der SKEK sind wertvoll und verdienten es, bei der Modernisierung des Logos beibehalten zu werden. Die Erbse wird also weiterhin das Image der SKEK illustrieren.

Ab sofort können Sie das neue Logo auf unserer Website entdecken; ab Januar 2022 wird es vollständig in unser System integriert sein.

Der nächste Schritt der Modernisierung betrifft unsere etwas in die Jahre gekommene Website. Diese Änderung wird das Design, aber nicht den Inhalt der Website betreffen. Sie wird in der ersten Hälfte des Jahres 2022 stattfinden.

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Neues von den Mitgliedern der SKEK

Besuch bei Martin Brüngger

Wer nicht im Vorfeld genauestens instruiert wurde, übersieht ihn schnell: den schmalen Weg, der von dem Dorf Safnern aus durch den Wald hinauf auf eine Antiklinale des Juras führt. Hat man aber die richtigen Abzweigungen genommen, gewährt die hügelige Wiesenlandschaft freien Blick auf den Hof.

Zwei der insgesamt vier Tunnel hinter diesem Bauernhof gehören Martin Brüngger. Neben diesen beiden besitzt Brüngger vier weitere Tunnel zwischen Villeret und Cortébert im Vallon de Saint-Imier. Gerade die klimatischen Differenzen zwischen diesen Standorten sind laut Brüngger für die Saatgutproduktion besonders interessant.

In den halbrunden Schläuchen in Safnern lassen sich beispielsweise Aubergine und Zucchini anbauen. Im Vallon de Saint-Imier unter anderem Erbsen. Sein eigentliches Handwerk besteht aber nicht im Anbau und Verkauf von Gemüse, sondern in der Vermehrung von dessen Saatgut, das er unter dem Namen BioBrüngger vertreibt.

Martin Brüngger hat in zehn Jahren der Saatgutvermehrung einiges gelernt: Der Grossteil der Nachfrage nach Saatgut ist bedient – und das von sehr wenig Produzenten. Auch, dass gewisse Eigenschaften unabdinglich sind, um von der Arbeit als Saatgutvermehrer leben zu können.

      Ohne Einfallsreichtum beispielsweise wäre er nicht weit gekommen. Während die meisten Saatgutunternehmen dank teurer Maschinen und hoch spezialisierter Abläufe den Arbeitsaufwand – und so die Preise für Saatgut – gering halten können, fehlt Brüngger der Zugang zu solchen Hilfsmitteln. Behelfen tut er sich für den Drusch mit dem Auto, indem er über die getrockneten Pflanzen fährt. Oder mit dem Föhn, um die besten Samen auszusortieren.

      Seit Beginn seiner Tätigkeit als Saatgutvermehrer birgt die Motivation, eigenes Saatgut zu produzieren, eine unerschöpfliche Faszination. Zusätzlich verstärkt wird sie durch den Umstand, mit der Vermehrung von Samen alter Sorten zur Erhaltung der genetischen Vielfalt beizutragen. Das Motivierendste sei jedoch, sagt Brüngger, Gemüseproduzentinnen und -produzenten mit Samen beliefern zu können, die seine Arbeit und die Sorten schätzen.

        Auch Ausdauer war für den Aufbau eines solchen Netzwerkes vonnöten: Seit 2019, nach acht Jahren der Saatgutvermehrung, ist es ihm möglich, als Selbstständiger davon zu leben. Er vermehrt für Sativa Rheinau und vermehrt im Rahmen des NAP-PGREL für die Erhaltungszüchtung alte Sorten. Ausserdem produziert Brüngger Bio-Samen für das Projekt Court Circuit – Ein Direktvermarktungsprojekt von Saatgut an Gemüseproduzenten nach dem Prinzip der Vertragslandwirtschaft.

        Die Arbeit als selbstständiger Saatgutvermehrer hat definitiv auch ihre Schokoladenseiten. In der Scheune des Hofes bei Safnern stehen grosse Holzkisten. Martin Brüngger mietet den grossen Raum, um hier Pflanzen zu trocknen, das gedroschene Saatgut zu reinigen und anschliessend zu lagern. Er greift eine Knolle aus einer Kiste voller Knoblauch und bricht mit dem Daumen behutsam einige Zehen aus ihr heraus. Von diesem Knoblauch habe ihm eine ältere Dame, die er 2012 auf einer Weiterbildung für Samenvermehrung kennenlernte, fünf Zehen geschenkt. Sie stellte sich später als eine erstaunlich robuste und aromatische Sorte heraus. Dieses Jahr habe er 170 Kilo geerntet.

        Links:

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        Sichtungsprojekt mit Pastinaken- und Peterliwurzelsorten

        Mit dem Abschluss der Ernte fängt bei Artha Samen die Arbeit erst richtig an – die Büroarbeit zumindest. Denn dann gilt es, den Bericht für das Sichtungsprojekt des BLW fertigzustellen.

        Jürg Hädrich, Gründer und Geschäftsführer von Artha Samen, pflanzt im Rahmen solcher Sichtungsprojekte jedes Jahr gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden 20 Sorten einer Art an. Heuer waren es 15 Pastinaken- und 5 Peterliwurzelsorten, die im Auftrag des BLW angebaut worden sind.

        Teil der Büroarbeit ist es, jede einzelne Sorte zu untersuchen und anschliessend zu empfehlen, was mit ihr geschehen soll. Die Empfehlungen reichen von der Erhaltung der Sorte über ihre aktive Überwachung bis hin zu ihrer Streichung von der Erhaltungsliste (Positivliste).

          Von den 20 Sorten, sind 7 als erhaltungswürdig für die Positivliste es BLW eingestuft worden. So zum Beispiel der «Demi-long de Guernsey»; eine ausgesprochen alte Sorte, die bereits vom französischen Gartenbauer Philippe André de Vilmorin (1776-1862) beschrieben wurde.

          5 der 20 Sorten wurden für ein aktives Monitoring vorgeschlagen. Sie befinden sich momentan noch im Samenhandel. Da die Sorten wertvoll sind, sollten sie überwacht werden, um einem Verschwinden vorzubeugen. Die «Halblange» ist so eine Sorte, die unter anderem durch ihre gleichmässige Ausformung überzeugt.

          Bei weiteren 6 Sorten besteht vorerst kein Handelsbedarf, da es ausländische Handelssorten sind, was ihre Verfügbarkeit daher mittelfristig gewährleistet. Eine solche ausländische Sorte ist die «Aromata». Ihr Fortbestehen verdankt sie – wie ihr Name bereits erahnen lässt – vermutlich ihrem vollmundigen Geschmack.

          Wünschen Sie mehr über die einzelnen Pastinakensorten und den allgemeinen Ablauf des Sichtungsprojekts zu erfahren? Unten haben Sie Zugriff auf den kompletten Bericht von Artha Samen.

          Links:

          Bericht:

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          Diversitätszuwachs in den Rebbergen

          Ursprünglich wurden sie gepflanzt, um Winzerinnen und Winzern in Arbeitspausen als Imbiss zu dienen. Weinbergpfirsiche sollen daher bereits zur Zeit der Römer die Rebberge Mitteleuropas geziert haben.

          Aber neben der Einladung zum Direktverzehr, versprechen Weinbergpfirsiche noch weitere Vorteile. So werten die Bäume im Frühling mit ihrer bunten Blütenpracht die Landschaft optisch auf. Gleichzeitig bereichern sie als seltene Sorten und als Habitate die Kulturpflanzenvielfalt und die allgemeine Artenvielfalt. Und nicht zuletzt lassen sich aus Weinbergpfirsichen köstliche Produkte wie Konfitüren, Edelbrände und Liköre herstellen.

          Unter anderem aufgrund dieser charakteristischen Eigenschaften hat der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) beschlossen, mit einem Projekt die Pflanzung von Weinbergpfirsichen zu fördern. Gemeinsam mit dem SKEK-Mitglied Realisation Schmid sollen bis Ende 2022 1'000 Weinbergpfirsichbäume schweizweit gepflanzt werden.

          Links:

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          National

          Alte Sorten und Ernährungssicherheit

          Das 2019 gegründete Netzwerk «Agroecology Works!» setzt sich schweizweit für die Übernahme eines agrarökologischen Leitbilds ein. So will es den Wandel des Ernährungssystems in eine nachhaltigere und sozialverträglichere Richtung fördern.

          In der ersten Novemberwoche hielt es die Tage der Agrarökologie ab, mit Veranstaltungen in der ganzen Schweiz. Der Infonachmittag «Agrobiodiversität und partizipative Pflanzenzüchtung für eine agroökologische Transformation der Landwirtschaft?» am 2. Novemberweckte das Interesse der SKEK besonders im Bezug auf eine Frage: Wie viel Aufmerksamkeit wird dem Potenzial der genetischen Vielfalt alter Sorten geschenkt?.

          Im Eröffnungsreferat wies Eva Gelinsky von semnar auf die positiven Effekte der partizipativen Züchtung für die Agrobiodiversität hin, da sie die genetische Vielfalt mehre.

          Marianna Fenzi von der EPFL griff in ihrem Beitrag rund um lokale Saatgutsysteme im globalen Süden und Norden die zentrale Rolle von Landsorten für eine gesündere und besser abgesicherte Ernährung auf (Alte Sorten sind ebenfalls Landsorten). Auch sprach sie davon, dass lokale den hybriden Sorten vor Ort überlegen sind.

          Über die einstige Existenz und Funktionsweise eines lokalen Saatgutsystems in der Schweiz informierte Peter Moser, Historiker des Archivs für Agrargeschichte. Dieses verschwand nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch aufgrund innerer Konflikte und der zunehmenden Industrialisierung des landwirtschaftlichen Sektors.

          Anhand des Beispiels der Platterbse unterstrich Tamara Lebrecht von Critical Scientists Switzerland das hohe Potenzial von vergessenen oder vernachlässigten Sorten für die Agrobiodiversität. Die Erbse überzeuge besonders durch ihre Dürre-Resistenz und den hohen Proteingehalt.

          Das Potenzial alter Sorten für die Ernährungssicherheit wurde in den Debatten berücksichtigt, worüber wir uns freuen. Es scheint ein wachsendes Interesse für unser Nischengebiet und eine zunehmende Kenntnisnahme in den Diskussionen rund um Agrobiodiversität zu symbolisieren.

          Links:

          Präsentationen:

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          International

          Seed Policy Dialogue

          Am 30. September fand der fünfte Seed Policy Dialogue der European Coordination Let’s Liverate Diversity (ECLLD) statt.

          Die Eröffnung machte die Anwältin Fulya Batur, die auf Saatgutrecht der Europäischen Union spezialisiert ist. Sie fasste unter anderem die insgesamt 65 Stellungnahmen von NGOs, Unternehmen, Forschungsinstituten, etc. zusammen, die sich auf die anstehende Reform der Saatgutvermarktungsgesetzgebung bezogen.

          Als Mitwirkender am International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA) gab Mario Marino eine Übersicht über die Geschichte von Rechten für Landwirte und unterstrich die Wichtigkeit einer gerechten Gesetzeslage für die Erhaltung von Kulturpflanzen und eine ökologischere Landwirtschaft.

          Riccardo Bocci, Direktor des italienischen Saatgutnetzwerkes für Landwirte Rete Semi Rurali, präsentierte gesammelte Erfahrungen aus seiner Tätigkeit rund um die Rechte von Landwirten und deren Umsetzung im europäischen Kontext.

          Den drei Beiträgen folgte der Dialog, an dem sich sämtliche Teilnehmenden beteiligen und über aktuelle Prozesse und nötige Anpassungen der europäischen Gesetzgebung diskutieren konnten.

          Die Seed Policy Dialogues von ECLLD finden monatlich statt – die Teilnahme ist kostenfrei. Die European Coordination Let’s Liberate Diversity dient als Plattform für den Austausch über Erfahrungen, Standpunkte und Gesetzgebung mit dem Ziel die Agrobiodiversität zu fördern. Die Veranstaltung findet auf Englisch und Französisch statt.

          Links:

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          Petition gegen Meldepflicht für Saatgutengagierte

          Weil Agrobiodiversität nicht an den Grenzen aufhört: die Petition des Deutschen Dachverbandes für Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt.

          Neue Kontrollmechanismen der EU sollen eine bessere Pflanzengesundheit garantieren. Die dafür vorgesehenen Massnahmen schaden aber gleichzeitig privaten Erhalterinnen und Erhaltern der Nutzpflanzenvielfalt.

          Weitere Informationen dazu und die Petition finden Sie hier.

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          Die Kulturgärtnerei Homatt lädt alljährlich zu…

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