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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

FRUCTUS hat die Toggenburger Schafenbirne zur Obstsorte des Jahres 2024 gekürt. Die kleinen, kreiselförmigen Birnen mit dem sternförmig gewölbten Kelch sind auffallend hübsch (Foto auf der ersten Seite).

NEWSLETTER SKEK

Winter 2019-20

Liebe SKEK Mitglieder und Interessierte

Ein Grossteil unserer Arbeit im Jahr 2019 konzentrierte sich auf das neue Pflanzenschutzgesetz und dessen Umsetzung für Erhaltungsorganisationen von alten oder seltenen Sorten. In diesem Newsletter finden Sie einen Bericht über unsere Fachtagung vom 14. November in Münsingen zu diesem Thema.

Die nächste Frist für die NAP-Projektnehmer ist Ende Februar 2020 für die Einreichung von Dokumenten wie dem Jahresbericht 2019. Gehen Sie zum entsprechenden Artikel, um alle zugehörigen Informationen zu lesen.

In diesem Winter-Newsletter erfahren Sie mehr über das neue Bildungszentrum in Solothurn und unsere spannende Herbstexkursion im Tessin zum Anbau von Kastanien, Reben und Obstbäumen dank der hervorragenden Arbeit von drei Mitgliedsorganisationen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Winterlektüre und eine schöne, besinnliche Adventszeit.

Die Geschäftsstelle der SKEK

Neues von der SKEK

Rückblick SKEK-Herbstexkursion im Tessin

Auf der ersten Station unserer Herbstexkursion, haben wir die Weinreben von Stefano Haldemann in Minusio besucht. Er bewirtschaftet ca. 6 Hektaren und produziert jährlich ca. 20'000 Flaschen Wein. Er baut aus eigenem Interesse vor allem alte Tessiner Sorten und seit neustem auch PiWi-Sorten an und experimentiert gerne mit dem Wein.

Seine Sammlung ist über 30 Jahre alt und zu den angebauten Sorten gehören: Chardonnay, Jaquère, Sauvignon, Merlot gris, Bondola, Bondoletta und weitere alte Sorten. Der Kern der Sammlung bildet die Einführungssammlung mit ca. 35 alten Sorten, die er gemeinsam mit mit ProSpecieRara und dem NAP-PGREL vor dem Verschwinden bewahrt hat.

Eine der bekanntesten alten Tessiner Sorten ist die Bondola, eine ergiebige Sorte. Heute sind im Tessin nur noch 1.5 % der Weinanbaufläche Bondola Rebstöcke, 1950 waren es noch 50 %. Eine Abstammung der Bondola ist die Bondoletta, sie ist sehr anfällig für die Kirschessigfliege und reift bereits 2 Monate vor der Bondola. Eine Weitere alte Sorte, die er vor dem Aussterben gerettet hat, ist die Marchisana: eine einzigartige Rebsorte (wie Diolle), die im 19. Jahrhundert beschrieben wurde.

    Am zweiten Tag unserer Exkursion haben uns Paolo Piattini und Carlo Scheggia von der Vereinigung der italienischsprachigen Kastanienbauern (Associazione dei Castanicoltori della Svizzera italiana) die Kastanienselven in Arosio und die Primärsammlung in Cademario vorgestellt. Im Tessin gibt es über 50 Kastaniensorten. Der Verein ist 20 Jahre alt und setzt Projekte für die Erhaltung der Kastanienbäume um. Dazu gehören beispielsweise im Bereich des Tourismus den Kastanienwanderweg von Vezia nach Arosio 15 km (https://www.myswitzerland.com/de-ch/erlebnisse/route/der-kastanienweg/) oder die Erhaltung von Tessiner Spezialitäten aus Kastanien für das Kulturerbe des Tessins. Die Kastanien werden nicht für den Weltmarkt kultiviert, da sie nicht mit den Preisen der italienischen Kastanien konkurrenzieren können. Ziel ist es aber in Zukunft 6 Kastaniensorten regional zu kommerzialisieren, damit sie genutzt und somit erhalten bleiben.

    Der Verein betreut die NAP-Primärsammlungen in Cademario und Biasca. Die Kastanienhaine gehören der Burgergemeinde. In Cademario sind es ca. 60 Sorten oder Ökotypen auf einer Selve von 2.5 ha.

    Bei den Schädlingen haben sie vor allem Probleme mit der Gallwespe, wobei der Kastanienringkrebs ihnen mehr Schaden verursacht, am schlimmsten ist jedoch die Phytophtora, da die Bäume schnell sterben können, sobald sie befallen sind.

      Am Nachmittag stellte uns Muriel Hendricks den Verein Capriasca Ambiente vor, er hat das Ziel alte Obstbaumsorten im Tessin wieder anzubauen. Pro Frutteti ist die Arbeitsgruppe von Capriasca Ambiente. Muriel hat zudem den Verein Alberoteca gegründet, hier werden pädagogische Projekte  und Sensibilisierungsarbeit zum Thema Natur und Biodiversität durchgeführt. Sie haben im Tessin allgemein das Problem, neue Plätze für Obstanlagen zu finden.

      Wir durften den Spielplatz und Obstgarten mit 75 Apfelsorten besuchen, in diesem Jahr konnten sie zum ersten Mal Früchte ernten. Etwa 20 Apfelsorten werden dem Gebiet der Capriasca zugeschrieben. Apfelsorte Rossin: eine alte Tessiner Sorte mit kleiner, roter Frucht und rosa Fruchtfleisch. Sie ist gut für Grappa geeignet und kann bis im April gelagert werden. Eine weitere Tessiner Sorte ist der Porniaque, die sich gut für die Saftherstellung eignet.

        Fachtagung SKEK zum Pflanzengesundheitsrecht für den Bereich PGREL

        Die Frage nach dem neuen Pflanzengesundheitsrecht stand im Mittelpunkt unserer Fachtagung mit dem Titel „Kulturpflanzendiversität im Spannungsfeld der Gesetzgebung“ vom 14. November 2019 in Münsingen. Ziel war es, einen umfassenden Überblick über die Situation und die Auswirkungen der Umsetzung des neuen Pflanzengesundheitsrechtes zu schaffen.

        Zu diesem Zweck haben wir einerseits Vertreter des öffentlichen Dienstes und andererseits Privatpersonen, die von den Änderungen des Pflanzenschutzrechts betroffen sind, zusammengebracht. Peter Kupferschmied vom Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD, stellte das neue Pflanzenschutzgesetz vor. Vertreter aus drei Branchen, die im Bereich der Erhaltung der PGREL tätig sind, gaben einen Überblick über die Auswirkungen der Umsetzung des neuen Gesetzes für ihre Aktivitäten: Amadeus Zschunke von Sativa, der den Saatguthandel vertrat, die Baumschulisten Romano Andreoli & Pavel Beco und Joël Vuagniaux vom Verein Ressources de vie pour tous. Bei dieser Gelegenheit stellte er die Problematik der Integration von Organisationen in die Nische- und den gewöhnlichen Markt im Rahmen des neuen Pflanzenschutzsystems.

        Kontext

        Ab Januar 2020 gilt in der Schweiz die neue Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV), die die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen verhindern soll. Die technischen Bestimmungen und Listen sind in der ergänzenden Verordnung des WBF und des UVEK zur PGesV (PGesV-WBF-UVEK) zu finden. Wie Frau Schachermayr, die stellvertretende Direktorin des BLW, in ihrer Einführung argumentierte, stellen Schädlinge heute mehr denn je eine Bedrohung für die Biodiversität dar. Die Importe von Pflanzenmaterial haben sich verdreifacht. Das neue Gesetz soll eine Antwort auf diese alarmierende Situation sein und die Einführung und Ausbreitung neuer Pflanzenkrankheiten in neue Gebiete verhindern.

          Allgemeine Informationen in Kürze:

          • Phytosanitäre Maßnahmen sind immer mit dem Risiko der Verbreitung neuer Krankheiten in neuen Gebieten verbunden.
          • Das Gesetz unterscheidet Saatgut deutlich von anderem Vermehrungsmaterial (Reiser, Setzlinge, etc.).
          • Was das Saatgut betrifft, so ist das Gesetz einfach und eher noch frei: Nur einige Samenarten sind Pflanzenpasspflichtig (siehe Liste PGesV-WBF-UVEK, welche Samenarten betroffen sind), und das nur, wenn sie für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind. Daher ist für die private Nutzung kein Pflanzenpass nötig (einzige Ausnahme: echte Kartoffelsamen), sei es bei Direktverkauf/-übergabe oder Fernverkauf/-übergabe.
          • Ausnahmeregelung unter Art. 62 der PGesV: Für die Erhaltung von phytogenetischen Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft kann das BLW Ausnahmen von der Pflanzenpasspflicht bewilligen (z. B. an gewerbliche Abnehmer). Dafür kann ein Antrag gestellt werden. Dies gilt nur für den Transfer innerhalb der Schweiz (kein Import, kein Export). Die genauen Bestimmungen (Bedingungen, Dauer usw.) für Ausnahmeanträge müssen vom EPSD weiterhin in Form eines Konzepts festgelegt werden.
          • Das BLW wird seine Informationsarbeit zu diesem Thema intensivieren, damit die Akteure, die vom Pflanzenpass betroffen sind ihre Verantwortung künftig mit einer höheren Sorgfaltspflicht wahrnehmen können.

          Wie Peter Kupferschmied betonte, üben die Organisationen oft spezifische Tätigkeiten aus und müssen sich individuell mit der Umsetzung des neuen Rechtes auseinander setzten. Es wird Ihnen empfohlen zu schauen, welche Vorkehrungen sie treffen müssen, um das Recht einzuhalten.

          Ist meine Tätigkeit pflanzenpasspflichtig?

          Gehen Sie auf: http://pflanzenpass.epizy.com/app/  Hier finden Sie einen Fragebogen, der es Ihnen ermöglicht, zu wissen, ob Sie einen Pflanzenpass benötigen und falls ja, welchen Pflanzenpass-Typ.

          Der eidgenössische Pflanzenschutzdienst beantwortet gerne offene Fragen von betroffenen Organisationen und Betrieben, man solle sich ohne zu zögern direkt an sie wenden (sofern die Informationen nicht auf der Internetseite vorhanden sind).

          Die SKEK wird im Januar 2020 eine Zusammenstellung wichtiger Informationen für die Erhalterorganisationen veröffentlichen.

          Zusätzlich zu den Aspekten der Pflanzengesundheit wurden die Ausnahmen für Pflanzengenetische Ressourcen im Vermehrungsmaterialrecht der CH und EU durch Paul Mewes vom BLW präsentiert. Es gibt in der Schweiz drei Arten von Ausnahmen für PGREL in der Vermehrungsmaterialverordnung:

          • Praktische Ausnahmen: innerhalb des Geltungsbereichs durch fehlende Vollzugsbestimmungen
          • Spezifische Ausnahmen: sämtliche Arten, die nicht vom WBF geregelt werden, z.B.: Emmer, Einkorn, Buchweizen etc.
          • Explizite Ausnahmen wie die Nischensortenliste
          Informationen an NAP-Projektnehmer: Einreichung der Jahresberichte 2019 bis Ende Februar 2020

          Ende Februar 2020 müssen folgende Unterlagen für laufende NAP-Projekte abgegeben werden:

          1. Abgabe des Jahresberichts für das Jahr 2019

          • Für die Projekte "Sammlungen" und "Schaugärten" ist das entsprechende Formular des BLW zu verwenden.
          • Für andere Projekte gibt es kein Standardformular. Dennoch soll der Bericht anhand der vertraglich vereinbarten Indikatoren Auskunft über die Erreichung der (Teil-)Ziele geben. Ausserdem müssen die folgenden Informationen unbedingt enthalten sein: Projekt- und Titelnummer, Projektnehmer, Jahr des Berichtes, Zusammenfassung (max. 1000 Zeichnen), welche für die Veröffentlichung auf dem PGREL-NIS (neue PGREL Datenbank) geeignet ist.

          Die Berichte müssen unterschrieben beim BLW und nur per E-Mail eingereicht werden. Sie müssen dazu noch auf dem PGREL-NIS dem Projekt angehängt werden: www.pgrel.admin.ch (in Betrieb ab 12.12.2019).

          Ausnahmen sind vertraglich festgehalten.

          2. Abgabe der Jahresabrechnung

          Mit dem Jahresbericht ist auch eine unterschriebene Jahresabrechnung per E-Mail einzureichen. Die Jahresabrechnung erfolgt nach den vom BLW zur Verfügung gestellten Standardformularen: Abrechnung und Rechnung Sammlungen und Erhaltungsprojekte, Abrechnung und Rechnung Projekte Nachhaltige Nutzungs- und Öffentlichkeitsarbeit/Schaugärten

          3. Eingabe/Aktualisierung der Daten/Ergebnisse

          In die neue Webseite PGREL-NIS: www.pgrel.admin.ch, diese wird die bisherige Webseite der BDN (www.bdn.ch) ersetzten. Das BLW bittet die Projektnehmer, die Webseite www.bdn.ch nicht mehr zu nutzen.

          Der nächste NAP-Termin: Ende Mai für die Einreichung von Projektanträgen.

          Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:

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          SKEK-Publikation im Hotspot "Neues Recht setzt die Vielfalt der Kulturpflanzen unter Druck"

          Die SKEK hat in der letzten Hotspot Ausgabe (40, 2019) einen Artikel zum aktuellen Thema des neuen Pflanzenschutzrechts, das ab 1.1.2020 in Kraft tritt veröffentlicht. Sie finden den Artikel hier.

          Einige Punkte wurden seit der Erstellung des Artikels geklärt. So unterliegt beispielsweise die Lieferung oder der Verkauf von Saatgut an Privatpersonen nicht dem Pflanzenpass, auch nicht bei Fernabsendung (einzige Ausnahme: echtes Kartoffelsamen). Nur der Verkauf/ Lieferung an einen gewerblichen Nutzer unterliegt dem Pass und nur für die Arten auf der Liste PGesV-WBF-UVEK.


          Die SKEK wird im Januar 2020 einen Bericht mit einer Zusammenfassung wichtiger Informationen für den Bereich PGREL veröffentlichen.

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          Neues von den Mitgliedern der SKEK

          Besuch des Bildungssortengartens im ehemaligen Kapuzinerkloster Solothurn

          Die Idee kam Jörg Hädrich von Artha Samen vor 7 Jahren, als er an einem Event im Kapuzinerkloster war: ein Sortengarten wie zu Zeiten der Kapuziner. Aus der Idee entstand ein transdisziplinäres Projekt der Gärtnerei Artha Samen, der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und dem Kapuzinerkloster Solothurn, welches  durch das NAP-PGREL des BLW teilfinanziert wird.

            Es ist eine neue Art von Öffentlichkeitsarbeit und geht einen Schritt weiter als die bisherigen Schaugartenprojekte. Durch die Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule der FHNW soll der Garten für unterschiedliche Personengruppen wie Studenten, Lehrpersonen und insbesondere Kinder, sichtbar und erfahrbar gemacht werden. Der Garten bietet vielerlei Zugänge zu nachhaltigen und gesellschaftlichen Fragestellungen rund um die Themen Ernährung, Konsum, Produktion, Verantwortung für zukünftige Generationen, u.v.m.

            Für den Garten wurden alte Kulturpflanzensorten gewählt, zu denen jedes Kind schnell einen Bezug aufbauen kann, wie z. B. die Kartoffel. Die Schüler lernen den ganzen praxisorientierten Prozess, vom Pflanzen bis zum Haltbar machen. Dabei werden beispielsweise anhand der geernteten Gemüse morphologische Zusammenhänge für die Verarbeitung in der Küche aufgezeigt, Qualität und Quantität der Lebensmittel und die Handelswege besprochen.

              Der Garten bietet ausserdem als Lernort Exkursionsangebote mit entsprechenden Lehrmitteln für Schulklassen aus der ganzen Schweiz. Zudem sind ab 2020 Weiterbildungen für Lehrpersonen wie z. B: „Ab ins Beet – unser (neuer) Schulgarten“ geplant.

              Der Bildungssortengarten soll als Lebensraum, Lernort, Treffpunkt, Kunstplatz, Experimentier-feld, Zukunftsfenster und Inspiration dienen.

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              Medienberichte 2019 über unsere Mitglieder

              Aus Erschmatt mit Roni Vonmoos-Schaub gibt es zwei kurze Berichte:

              Mit Martin Brüngger und Beate Schiercher-Viret zum Thema "Les semenciers garants de la biodiversité",Sendung „Couleurs locales“ vom 5. August 2019 : https://www.rts.ch/play/tv/couleurs-locales/video/les-semenciers-garants-de-la-biodiversite-?id=10613483

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              National

              Neue Nationale Datenbank PGREL-NIS: Informationen vom BLW

              Seit dem 12. Dezember 2019 steht die neue Datenbank PGREL-NIS (Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft – Nationales Informationssystem) planmässig online.

              Nachfolgend ein paar wichtige Informationen zur neuen Datenbank PGREL-NIS

              A.Über folgende zwei URLs kann die neue Datenbank aufgerufen werden

              • Produktionssystem: www.pgrel.admin.ch Hier ist die eigentliche Datenbank und die scharfen, produktiven Daten! Machen Sie hier keine Änderungen, wenn Sie sich noch nicht sicher fühlen. Nehmen Sie nur Änderungen vor, wenn Sie sicher sind was Sie tun und Sie diese allenfalls bereits auf der Schulungsumgebung ausprobiert haben!
              • Schulungssystem: www.pgrel-sh.admin.ch(verfügbar ab 13. Dezember)

              Testen Sie hier das System! Sie dürfen in der Schulungsumgebungmit Ihren Daten spielen und das neue System testen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Daten, die Sie hier ändern, keinen Einfluss haben auf die produktiven «scharfen» Daten!  Das heisst sämtliche Daten in der Schulungsumgebung dürfen Sie relativ hemmungslos ändern, erfassen, löschen usw. Andererseits lohnt es sich aber nicht, effektiv Korrekturen und Optimierungen an den Daten vorzunehmen, da diese Daten nicht in die produktiven Daten übernommen werden.

              • Die beiden Umgebungen unterscheiden sich in der Farbe, damit Sie auf einen Blick sehen, ob Sie sich auf der Schulungsumgebung oder auf der produktiven Umgebung befinden.

              B.Registration über eIAM für die Schulungsumgebung und Produktionsumgebung

              Für die Produktionsumgebung und die Schulungsumgebung müssen Sie sich jeweils separat bei eIAM registrieren! Wir bitten Sie, sich umgehend auf beiden Umgebungen zu registrieren. Registrieren Sie sich mit der E-Mail-Adresse, welche Sie in der alten Datenbank verwendet haben.

              C.Neu 3 Ebenen: 1. Sorten, 2. Akzessionen und 3. Multiplikate/Duplikate

              Sie werden feststellen, dass PGREL-NIS gegenüber dem Altsystem neu drei Ebenen hat: 1. Sorten, 2. Akzessionen und 3. Multiplikate/Duplikate.


              1. Sorten: Die Sortenebene ist für Sortenbeschreibungen reserviert. Dies können zum Beispiel Beschreibungen aus der Literatur oder UPOV Beschreibungen sein. Die Sortenebene ist weitgehend leer.

              2. Akzessionen: Die Objekte, welche in der alten Datenbank (BDN) als Sorten bezeichnet wurden, wurden in die neue Akzessionsebene (Ebene für die Herkunft des Pflanzenmaterials) transferiert. Dabei wurde für die Akzessionsebene, das Deskriptorenset erweitert. Somit stehen für diese Objekte auf Akzessionsebene nebst den Sortendeskriptoren endlich auch die internationalen Akzessionsdeskriptoren für diese zur Verfügung.

              3. Multiplikate: Die Objekte, welche in der alten Datenbank (BDN) als Akzessionen bezeichnet wurden, wurden in die Multiplikatsebene (Ebene für das Pflanzenmaterial, welches von einer in PGREL-NIS bereits erfassten Akzession abstammen) transferiert.

              Zur Unterscheidung der duplizierten Deskriptoren auf den unterschiedlichen Ebenen wurden die Namen der Deskriptoren mit den folgenden Namenszusätzen erweitert: XXX_ MULT, XXX_ACC.

              D.Überprüfung der Migration Ihrer Daten

              Bitte überprüfen Sie Ihre Sammlungen und Listen unter «Meine Daten» (oben rechts beim Benutzernamen). Dort finden Sie alle Daten die Sie in PGREL-NIS verwalten und alle Daten an denen Sie Berechtigungen haben. Falls Sie keine Daten haben unter «Meine Daten», haben Sie sich vermutlich nicht mit der gleichen E-Mail-Adresse angemeldet, wie in der alten Datenbank.

              E.Neue Identifikationsnummern

              Sie werden feststellen, dass es in PGREL-NIS neue Identifikationsnummern für die Sorten, Akzessionen und Multiplikate gibt. Mit der Einführung einer neuen Ebene haben alle Objekte in PGREL-NIS eine neue Identifikationsnummer (PUI) erhalten: Sorten à PUIVAR, Akzessionen à PUIACC, Multiplikate/Duplikate à PUIMULT. Diese dienen im neuen System auch für den Import und Export. Der Import mit den alten Identifikationsnummern wie PL-Code und UniqueID (oder Akzessionsnummern + INSTCODE), wird durch das neue System nicht mehr unterstützt. Die alten Identifikationsnummern sind aber weiterhin im neuen System verfügbar. Dadurch können Sie die PUIACC’s mit den alten PL-CODE’s und die PUIMULT’s mit den alten UniqueIDs (oder Akzessionsnummern + INSTCODE) abgleichen. Falls Sie in Zwischenzeit Daten erarbeitet haben und diese aber noch in einem Excel-File nach alten Nummern gespeichert haben können Sie diese Daten ins neue System einspeisen indem Sie zuerst diese Nummern abgleichen und allenfalls die Deskriptorennamen mit den nötigen Endungen XXX_MULT respektive XXX_ACC ergänzen.

              F.Schulungsmöglichkeiten

              Zuerst möchten wir Ihnen Zeit geben, dieneue Datenbank auf eigene Faust kennenzulernen. Das Benutzerhandbuch (vorläufig nur auf DE verfügbar), das unter «Deskriptoren und Hilfe» zu finden ist, kann Ihnen dabei helfen. Bevor Sie im Rahmen der jährlichen Berichterstattung die Daten aktualisieren müssen, bieten wir Ihnen an, an einer Schulung teilzunehmen. Wir werden Sie über diese Schulungsmöglichkeiten Anfang Jahr informieren, diese werden wir vor allem im Februar 2020 anbieten.

              Sicher werden Sie hier und da noch Sachen bemerken, die nicht perfekt sind. Um die Datenbank weiter zu optimieren, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Vielen Dank im Voraus!

              www.blw.admin.ch

               

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              Floretia: Neues Biodiversitäts Label

              Zusammengesetzt aus den Worten Flora und Helvetia, kennzeichnet das Floretia-Label einheimische Pflanzen, die die Biodiversität im und um den Garten fördern. Entwickelt wurde es vom Verein Floretia in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Radio und Fernsehen, Info Flora und der Forschungsanstalt WSL. Floretias Ziel ist, dass es allen Menschen, ungeachtet ihres Vorwissens und ihres Budgets, möglich ist, eine naturnahe Fläche zu schaffen. Es ist als Hilfestellung zum Biodiversitätsprojekt Mission B gedacht, das im März 2019 gestartet ist. Betriebe welche Floretia Saatgut und Pflanzen anbieten sind auf der Homepage zu finden.

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              International

              Agrobiodiversitätsindex-Bericht 2019: Risiko und Resilienz

              Der erste Agrobiodiversitäts-Index-Bericht bewertet die Dimensionen der Agrobiodiversität in zehn Ländern, um die Nachhaltigkeit und Resilienz des Ernährungssystems zu messen. Die Länder erhalten einen Gesamtwert des Agrobiodiversitätsindex, der ihre Fortschritte bei der Nutzung und dem Schutz der Agrobiodiversität zur Schaffung nachhaltiger Ernährungssysteme angibt. Sie erhalten auch Einzelwerte für ihren Fortschritt bei gesunder Ernährung, nachhaltiger Produktion und Erhaltung der genetischen Ressourcen.

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              Weltbiodiversitätsrat warnt vor drastisch beschleunigtem Artensterben

              Der Weltbiodiversitätsrat IPBES warnt im ersten globalen Bericht zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen vor dem drastisch beschleunigten Artensterben. Das Artensterben ist bereits 10- bis 100-mal höher als im Durchschnitt der vergangenen 10 Millionen Jahre. Insgesamt sind 0,5 bis 1 Million von rund 8 Millionen Arten gefährdet.

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