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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

Die Teilnehmenden unserer Sommerexkursion lernten auf dem Rundgang beim Agroscope
in Changins alte Züchtungslinien kennen, die vor über hundert Jahren angebaut wurden.

Vorschlag zu den neuen genomischen Verfahren

Am 5. Juli 2023 veröffentlichte die EU-Kommission das «Food and Biodiversity Package», darunter ihr Vorschlag zur Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT).

Der Vorschlag sieht zwei verschiedene Wege für das Inverkehrbringen von Pflanzen vor, die mithilfe von NGT erzeugt werden:

  1. Pflanzen aus NGT, die auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungstechniken gewonnen werden könnten: Diese Pflanzen werden wie Pflanzen aus konventionellen Züchtungstechniken behandelt und sind daher von den Anforderungen der GVO-Gesetzgebung ausgenommen. Für diese Pflanzen wird keine Risikobewertung durchgeführt und sie können wie Pflanzen aus konventionellen Züchtungstechniken gekennzeichnet werden.
  2. Alle anderen Pflanzen, die aus NGT gewonnen werden: unterliegen den geltenden Rechtsvorschriften für GVO. Sie werden daher einer Risikobewertung unterzogen und müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Es ist interessant zu erwähnen, dass sich Weg 1 nur auf Pflanzen bezieht, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese erzeugt werden (sowie auf deren Produkte, die für die menschliche oder tierische Ernährung bestimmt sind). Pflanzen, die mithilfe von NGT erzeugt werden, die das genetische Material einer anderen Art einführen, mit der keine Kreuzungen möglich sind (Transgenese), werden durch die bestehenden Rechtsvorschriften für GVO geregelt. 

Die EU-Kommission begründet Weg 1 damit, dass die durch NGT erwirkten Veränderungen auch natürlich vorkommen oder durch konventionelle Züchtungstechniken erzeugt werden können.

Die EU-Kommission argumentiert, dass die NGT zu den Nachhaltigkeitszielen des Europäischen Green Deals und der Strategie «Vom Hof auf den Tisch» beitragen können. Sie hofft, dass dank der relativ einfachen und schnellen Anwendbarkeit der NGT neue Pflanzen gezüchtet werden, die weniger anfällig für Schädlinge und Krankheiten sowie an die Auswirkungen des Klimawandels besser angepasst sind. Ausserdem erwartet sie einen positiven wirtschaftlichen Effekt durch mehr Innovationen und eine einfachere und schnellere Vermarktung. 

Der NGT-Vorschlag stösst bei vielen Akteuren auf heftige Kritik, von NGOs, die sich für die Förderung der Nutzpflanzenvielfalt und den Naturschutz einsetzen, über Kleinbauern und Forschende, die sich auf das Thema GVO in der Landwirtschaft spezialisiert haben, bis hin zu Politikerinnen und Politikern. Die Greens Conference vom 6. Juli 2023 brachte viele dieser Akteure in Anwesenheit von Claire Bury, Generaldirektorin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der EU- Kommission, zusammen. Folgende Anmerkungen und Argumente wurden gegen den Vorschlag vorgebracht:

  • Der Vorschlag definiert den Begriff GVO neu, der seit etwa dreissig Jahren in Kraft ist. In Weg 1 wird festgelegt, dass durch NGT genetisch veränderte Pflanzen wie herkömmliche Pflanzen behandelt werden. Aufgrund der fehlenden Risikobewertung und Kennzeichnung wird es nicht mehr möglich sein, festzustellen, ob eine nicht als GVO gekennzeichnete Pflanze eine Pflanze aus konventioneller Züchtung oder eine durch NGT genetisch veränderte Pflanze ist. Letztendlich werden veränderte Pflanzen mit konventionellen oder natürlichen Pflanzen vermischt.
  • Daraus ergibt sich die Frage nach der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Aufhebung der Kennzeichnungspflicht untergräbt die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Langfristig werden sie keine Möglichkeit mehr haben, durch NGT veränderte Pflanzen zu vermeiden.
  • Verlust des Managements der Biodiversität auf dem Bauernhof, der dadurch induziert wird, dass Landwirtinnen und Landwirte nicht zwischen konventionellen und NGT-Pflanzen und -Saatgut unterscheiden können.
  • Die Zukunft des Biosektors und anderer Gütesiegel: Ist diese gesichert, wenn man nicht zwischen einem natürlichen und einem NGT-Produkt unterscheiden kann?
  • Die Streichung der Risikobewertung für NGT-Pflanzen negiert das Vorsorgeprinzip: «Auch die sogenannte neue Gentechnik ist und bleibt eine Risikotechnologie mit ungewissem Ausgang und muss sich einem strengen Zulassungsprocedere mit Risikoprüfung unterziehen. In Zeiten, in denen kein Staubsauger ohne Prüfkennzeichen auf den Markt kommen darf und kein öffentliches Gebäude ohne Brandschutzzertifikat abgenommen werden kann, sollte kein Unternehmen und kein Labor mit Freifahrtschein Veränderungen im Genom vornehmen dürfen, deren unbeabsichtigte Effekte nicht beherrschbar sind», erklärt Martin Häusling, Mitglied der Grünen Partei im Europäischen Parlament. 
  • GVO fördern die Konzentration grosser multinationaler Konzerne auf dem Saatgutmarkt, so das Ergebnis einer Studie, die von Dominic Glover der Universität Sussex vorgestellt wurde und die Erfahrungen mit patentierten GVO in den USA und anderen Ländern nachzeichnet. Diese Konzentration schränkt die Wahlmöglichkeiten der Landwirte ein und bedeutet eine Reduzierung der verwendeten Sorten, insbesondere im Bio-Bereich.
  • Die Frage der Patentierung von NGT-Pflanzen wird im vorgelegten Gesetzesvorschlag nicht behandelt. Nach Ansicht von gemeinnützigen Organisationen könnte die Deregulierung zu einer zunehmenden Monopolisierung des Saatgutmarkts durch multinationale Konzerne mittels Patenten auf NGT-Saatgut führen.
  • Lizenzgebühren: Kleine Unternehmen mit geringen Mitteln sind auf die Grossen angewiesen, um von den Technologien zu profitieren.
  • Die Deregulierung betrifft nicht nur landwirtschaftliche Pflanzen, sondern auch Algen, Bäume etc.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die fehlende Opt-out-Option für die EU-Mitgliedstaaten: Der Vorschlag würde es nicht erlauben, den Anbau auf nationaler Ebene zu beschränken.

Angesichts dieser Anmerkungen erwiderte Claire Bury, dass der Vorschlag 2026 in Kraft treten soll und NGOs bis dahin die Möglichkeit haben, Fakten zu liefern, die vielleicht den Inhalt des Vorschlags beeinflussen könnten.

 

Weitere Informationen:

FAQ:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_3568

Vorschlag (Englisch):
https://food.ec.europa.eu/plants/genetically-modified-organisms/new-techniques-biotechnology_en

Pressemitteilung BUND:
https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/neue-gentechnik-regeln-der-eu-opfern-wahlfreiheit-und-vorsorgeprinzip/

Studie der Universität Sussex:
The possible deregulation of certain GMOS in the EU : What would the implications be? A pathways analysis, Greens/EFA Group in the European Parliament.