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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

Die Teilnehmenden unserer Sommerexkursion lernten auf dem Rundgang beim Agroscope
in Changins alte Züchtungslinien kennen, die vor über hundert Jahren angebaut wurden.

NEWSLETTER SKEK

Herbst 2015

Liebe Mitglieder der SKEK,
Sehr geehrte Damen und Herren,

In diesem Newsletter lesen Sie unter anderem Neuigkeiten von Mitgliederorganisationen und Informationen zu kommenden Veranstaltungen. Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

Gurken-Sortensichtung und Degustation bei der Samengärtnerei Zollinger am 15. Juli 2015

2015 hat die Firma Zollinger alte Gurkensorten im Rahmen des NAP-PGREL Projektes „Sichtung und Sanierung von Gemüse“ (05-NAP-P86) gesichtet. Mehrere Akteure im Bereich Erhaltung von phytogenetischen Ressourcen sind  am 15. Juli der Einladung von Robert Zollinger gefolgt: Artha Samen, die nationale Genbank Agroscope, Sortengarten Erschmatt, ProSpecieRara, das BLW und die SKEK.

Die Samen stammen mehrheitlich von der Genbank Agroscope aber auch von Artha Samen, von diversen Schweizer  Samenfirmen, sowie von privaten Donatoren. 81 Akzessionen wurden im grossen Treibhaus von Les Evouettes in zwei unterschiedlichen Kultursystemen angepflanzt. Die hochwachsenden Sorten (62 Akzessionen) können an Schnüren bis zu 3 Meter hoch wachsen. Die kriechende Sorten (23 Akzessionen) wachsen als Flachkultur auf Mulchfolie (Petit vert de Paris und Cornichon Gurken).

9 von den 81 ausgesäten Gurkensorten sind nicht gekeimt, weil die Samen zu alt waren. Die Sichtung fand im Freiland statt. Dies entspricht dem praktischen Standard. Für den Pflanzenschutz wurden während der Kulturperiode einige Hilfsmittel eingesetzt. Während des Wachstums wurden 46 UPOV (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) Kriterien und 15 agronomisch wichtigen Eigenschaften erhoben.

Als Resultat konnten ganze 72 Sorten angeschaut und degustiert werden. Spitz, lang oder kurz mit breitem Durchmesser, bogenförmig oder gerade…dieses Gemüse hat eine Vielfältigkeit an Formen. Schwieriger ist die Beschreibung der Geschmacksnoten abgesehen von der Bitterkeit wie saftig, schwammig oder süss.

Die Positivliste Gurken enthält zurzeit 4 Sorten und könnte, nach der Prüfung der Eigenschaften gemäss UPOV Kriterien und Kriterien von agronomischer Bedeutung und nach der Bewertung der Akzessionen durch die NAP-PGREL Arbeitsgruppe, noch erweitert werden.

Für weitere Informationen: https://www.zollinger-samen.ch/de/home

Für die SKEK, A. Bourqui

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Besichtigung von Biosem vom 21. Juli

Am 21. Juli fand die Besichtigung der Mitgliederorganisation Biosem in Chambrelien statt. Geführt wurde sie durch den Biologen Martin Brüngger.  Chambrelien liegt im Kanton Neuenburg und bietet wunderschöne Aussicht auf den Neuenburgersee mit den Alpen im Hintergrund Biosem ist ein Familienbetrieb, der 18 Hektaren gross ist und biologisch bewirtschaftet wird. Adrian Jutzet ist der Betriebsleiter. Ihm ist gelungen mit diversen Aktivitäten seinen Betrieb zu diversifizieren.

Ein zweisprachiger  NAP-PGREL Schaugarten (Jardin-Demo-Garten) mit dem Thema „Von wilden Pflanzen zu kultiviertem Gemüse“ informiert und sensibilisiert das Publikum über die Werte der Kulturpflanzenvielfalt.  Besonders über die einheimischen, regionalen Gemüsesorten und über deren Verwandtschaftsverhältnis mit heimischen Wildpflanzen.

Im Rahmen des NAP-PGREL vermehrt Biosem seit 2015 Kürbis-, Bohnen-, Lauch-, Lattich- und Karottenakzessionen. Davon werden einige im Tunnel kultiviert, um Kreuzungen mit anderen Kulturen derselben Art zu verhindern. Im Tunnel werden jedes Jahr Hummeln ausgesetzt,  um die Bestäubung zu gewährleisten. Die Vermehrung  im Auftrag der nationalen Genbank benötigt ca. 200 m2 Fläche und die Vermehrung im Auftrag für Sativa gut eine halbe Hektare. Biosem vermehrt  für Sativa Rheinau im Kanton Zürich ca. 18 Sorten. Für die Erhaltung einer Sorte braucht es eine relativ kleine Menge von 5000 Samen.

Das Einhalten der Abstände zwischen Sorten der gleichen Art, um eine Viruskontamination zu verhindern, ist  hingegen anspruchsvoller. Die Hälfte der für die NAP-PGREL zu vermehrenden Gemüsesorten ist zweijährig. In diesem Fall muss die Kultur überwintern, bevor sie den Zyklus beenden kann. Winterharte Akzessionen können draussen überwintern. Andere müssen ausgegraben werden und im Keller gelagert werden und im Frühling wieder eingepflanzt werden. Jedes Stadium beinhaltet Risiken (Krankheiten, Mäuse, Austrocknung, usw…) und muss deshalb gut organisiert werden, um eine hohe Samenqualität zu erhalten. Die am Schluss ausgewählten und gereinigten Samen müssen eine Keimfähigkeit von mindestens 85% aufweisen.

Weiter hat es auf dem Betrieb Biosem noch einen biologischen Self-Service Garten mit alten und modernen Gemüsen sowie Hochstammbäumen für die Produktion von Apfelsaft. Ein Grossteil der Betriebsfläche wurde in ökologische Ausgleichsflächen umgewandelt.

Biosem bietet Führungen mit anschliessendem Spezial-Menu an. Dies in Zusammenarbeit mit dem „Restaurant de la gare“ in Chambrelien und zwei Köchen von Delect’Instinct in Cernier. Die Gemüse und Kräuter stammen aus dem Anbau von Biosem. Die Mitglieder der SKEK werden von diesem Angebot im März 2016 an der Mitgliederversammlung profitieren können.

Für weitere Informationen über Biosem: http://www.biosem.ch/

Für die SKEK, A. Bourqui

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Informationssitzung für das sechste Treffen des Lenkungsorgans des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und Benefit Sharing Fonds

Vom 5.-9. Oktober 2015 findet in Rom das sechste Treffen des Lenkungsorgans des Internationalen Vertrages (IV) über die PGREL statt. Im Vorfeld des Treffens fand am 24. August in Bern eine vom BLW organisierte Informationsveranstaltung statt, an der Vertreter des BAFU, der ProSpecieRara, der Erklärung von Bern, des Schweizer Bauernverbands, von Syngenta und der SKEK teilnahmen. 

Der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) und die Aufteilung der aus ihrer Nutzung entstehenden Vorteile werden im Rahmen der im Vertrag festgelegten Standardisierten Materialübertragungsvereinbarung (Standard Material Transfer Agreement, SMTA) geregelt. Die Transaktionen pflanzengenetischer Ressourcen zwischen Lieferanten und Nutzern, insbesondere der in Anhang 1 des Vertrags aufgeführten Kulturpflanzen, werden mithilfe der Standardisierten Materialübertragungsvereinbarung (MTA) ausgeführt. Nach Schätzungen des Sekretariats werden jedes Jahr mehrere Tausend MTAs abgeschlossen, die meisten von ihnen von Zentren der Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung (Consultative Group on International Agricultural Research, CGIAR). Für den Bereich der Schweiz hat die Nationale Genbank seit 2007 insgesamt 132 MTAs über mehr als 1753 Akzessionen abgeschlossen.

Dem sechsten Treffen des Lenkungsorgans wird eine zweitägige Sitzung der Offenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe vorausgehen, die die Aufgabe hat, die Funktionsweisen des multilateralen Zugangs- und Aufteilungssystems der Vorteile zu verbessern. Sie ist derzeit damit befasst, die Standardisierte Materialübertragungsvereinbarung zu überarbeiten. Denn 11 Jahre nach seinem Inkrafttreten befindet sich der Vertrag in einer kritischen Phase: Er muss seine tatsächlichen komparativen Vorteile unter Beweis stellen, insbesondere für die Bewahrung von Sorten und Arten von lokaler und regionaler Bedeutung, indem er vor allem die nachhaltige Nutzung dieser Ressourcen fördert; daneben muss er auch seinen positiven Einfluss auf den einfachen Zugang aller zu den PGREL nachweisen. Zudem soll der Vertrag einen funktionstüchtigen Mechanismus zur Aufteilung der Vorteile sicherstellen, die aus den mit der Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in Verbindung stehenden Zahlungen hervorgehen, und neue finanzielle Ressourcen generieren, die auf einer regelmäßigen und vorhersehbaren Grundlage basieren.

Das sechste Treffen bietet auch die Gelegenheit, eine Bilanz der Investitionsstrategie und des Stands der Umsetzung des Vertrags in den Entwicklungsländern zu ziehen. Die Investitionsstrategie verfolgt das konkrete Ziel, die Mobilisierung finanzieller Ressourcen zu erleichtern, die notwendig sind, um den Vertrag in den Entwicklungsländern umzusetzen. Sie ruht auf drei Pfeilern: dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt, dem Fonds zur Aufteilung der Vorteile und die bilateralen und multilateralen Finanzierungen der Kooperationen. Der Fonds zur Aufteilung der Vorteile steht unter der direkten Kontrolle des Lenkungsorgans und das Auswahlverfahren der Projekte obliegt der Verantwortung seines Büros. Bei seinem dritten Treffen hat das Lenkungsorgan einen ehrgeizigen Strategieplan zur Finanzmittelbeschaffung verabschiedet, der bis zum Jahr 2014 die Einsammlung von 116 Millionen US-Dollar vorsah. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Die obligatorischen Zahlungen aufgrund der in der SMTA festgelegten Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehenden Vorteile sollten die wichtigste Liquiditätsquelle des Fonds darstellen; doch diese Zahlungen sind bis heute praktisch nicht existent. Sie sind eng mit der Entwicklung und dem Vertrieb neuer Kulturpflanzenarten verbunden, also mit einem Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Außerdem sind die obligatorischen Zahlungen nicht anzuwenden, wenn das zum Verkauf angebotene Material nicht mehr unbegrenzt zu Forschungs- und Zuchtzwecken zur Verfügung steht. Derzeit speist sich der Fonds zur Aufteilung der Vorteile vor allem aus freiwilligen Beiträgen der Staaten, die sich zum 1. Juli 2015 auf 23,4 Millionen US-Dollar beliefen. Der Fonds zur Aufteilung der Vorteile konnte dennoch in den Jahren 2008, 2010, 2014 drei Projektzyklen starten, deren Finanzierungsvolumen insgesamt 18 Millionen US-Dollar betrug.

Auf politischer Ebene wird es also darum gehen, dieses Verfahren zu stärken und so einen regelmäßigen und vorhersehbaren Fluss an finanziellen Ressourcen an den Fonds zur Aufteilung der Vorteile zu garantieren, sowie gleichzeitig den Zugang zum generischen Material zu stärken.

Das Leitungsorgan muss ebenfalls die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit der Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological Diversity, CBD) und deren Nagoya-Protokoll im Rahmen des Internationalen Protokolls zur Aufteilung der Vorteile festlegen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der Kommission für die genetischen Ressourcen der FAO und dem Sekretariat des Vertrags sowie zwischen dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt und dem Sekretariat des Vertrags müssen ebenfalls erörtert werden.

Für weitere Informationen:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20031827/index.html
http://www.planttreaty.org/content/benefit-sharing-fund

Für die SKEK, A. Bourqui

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NAP-PGREL Projekteingaben zur gezielten nachhaltigen Nutzung von Kulturpflanzen

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) können neu Projekte zur gezielten Nutzung einer breiten genetischen Vielfalt von PGREL eingereicht werden. Solche Projekte im Bereich der nachhaltigen Nutzung von PGREL können folgende Aktivitäten vorsehen:

  • weiterführende Beschreibungen von PGREL zur Evaluation von deren Nutzungspotenzial;
  • Bereitstellung von gesundem Basisvermehrungsmaterial;
  • Weiterentwicklung und Züchtung von Sorten, die die Bedürfnisse einer Nischenproduktion erfüllen und die nicht für den grossflächigen Anbau vorgesehen sind.

Insbesondere für die Weiterentwicklung und züchterische Bearbeitung von Sorten für Nischenmärkte sind noch finanzielle Mittel vorhanden. Damit der Bund solche Projekte unterstützen kann, muss in den Anträgen aufgezeigt werden, wie diese zu einer vielfältigen, innovativen oder nachhaltigen Produktion mit lokal angepassten Sorten beitragen. Die Nutzung von PGREL soll zudem mittel- bis langfristig selbsttragend sein und hauptsächlich durch den Markt bestimmt werden. Es wird deshalb auch erwartet, dass solche Projekte einen möglichst hohen Anteil an Eigen- und Drittmittel einbringen. Anträge mit Projektstart ab 2016 können noch bis zum 15. Oktober 2015 eingereicht werden.

Weitere Informationen zum NAP-PGREL und zur Projekteingabe finden Sie hier:
http://www.blw.admin.ch/themen/01623/01627/01694/01696/index.html?lang=de

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