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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

Apero-Degustation von Fructus über die Apfelvielfalt an unserer Fachtagung
vom 28. November 2024 in Lyss.

NEWSLETTER SKEK

Herbst 2020

Liebe Mitglieder der SKEK und Interessierte

Wir freuen uns, Ihnen am 12. November 2020 die PGREL-Infotagung zur Agrobiodiversität anbieten zu können. Diese Veranstaltung findet im Inforama Rütti in Zollikofen statt und wird auch als Webinar übertragen. Die Anmeldung ist bis zum 20. Oktober.

Haben Sie als NAP-Projektnehmer den vollen Betrag für das laufende Jahr in Rechnung gestellt? Die Frist läuft am 31. Oktober ab.

Zusätzlich erwarten Sie im Herbstnewsletter Neuigkeiten zum Pflanzengesundheitsrecht im Zusammenhang mit den PGREL aus dem Vorstand der SKEK.

Sie finden darin auch Informationen über die schweizweit erste Kryokonservierung einer NAP-Sammlung und die Veranstaltung "Saatgut für die Zukunft", die am 18. September in Zürich stattfand.

Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre und schöne Herbsttage.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Die Geschäftsstelle der SKEK

Neues von der SKEK

Infotagung der SKEK zur Agrobiodiversität

Die diesjährige PGREL-Fachtagung ist eine Infotagung und findet am Donnerstag, 12. November 2020 am Inforama Rütti in Zollikofen BE statt.

Wie integriert man die phytogenetische Diversität von PGREL in agrarökologischen Systemen und wie können wir ihre Nutzung fördern? Sind klar definierte und messbare Ziele für politische Massnahmen nötig? Diese fundamentalen Fragen prägen die Präsentationen und Diskussionen des Tages. Im Rahmen der «Hofportraits» berichten zwei Agroforst-Pioniere von ihren Erfahrungen mit Agroökologie im Zusammenhang mit alten Sorten.

An der Veranstaltung können Sie vor Ort in Zollikofen oder per Webinar teilnehmen. Es wird eine Simultanübersetzung (Deutsch, Französisch) angeboten.

Entdecken Sie das Programm der Tagung hier

Zur Anmeldung

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Informationen an NAP-Projektnehmer: Rechnung bis zum 31. Oktober stellen

Wer noch nicht die vollständigen Mittel für das laufende Jahr bezogen hat, muss dies bis zum 31. Oktober tun. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Sie haben bereits eine Rechnung über 60% für das Jahr 2020 gestellt: Sie können nun eine Rechnung für die restlichen 40% stellen.
  2. Für das Jahr 2020 wurde kein Zahlungsantrag noch gestellt: Sie stellen eine Rechnung für den Gesamtbetrags für 2020.
  3. Sie wissen, dass Sie weniger Aufwand hatten als voranschlagt und dass dies nicht zu erhöhtem Aufwand in den folgenden Jahren führt: Sie können eine Rechnung über den reduzierten Betrag stellen.

Die Projekte P und S müssen vor Rechnungstellung eine provisorische Jahresabrechnung an genres@blw.admin.ch schicken. Die Formulare dazu sind auf der Website des BLW zu finden.

Die Rechnung muss als E-Rechnung gestellt werden oder als PDF per E-Mail an PDF-Rechnung@efv.admin.ch geschickt werden.

Bitte denken Sie daran, auf allen Rechnungen die Projektnummer (06-NAP-xxx bzw. PGREL-NN-xxxx) und die Vertragsnummer (9-stellige Nummer) aufzuführen. Bei fehlerhafter Rechnungstellung muss die E-Rechnung zurückgewiesen werden.

Elektronische Rechnungstellung:

eBillAccountID Postfinance                           41100000125631242

Swisscom Contextrade ID                              41301000000178076

Adresse für PDF-Rechnung per E-Mail         PDF-Rechnung@efv.admin.ch

 

Mehr Informationen:

genres@blw.admin.ch  

https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/pflanzengenetische-ressourcen/nap-pgrel.html#-1370786968

http://www.cpc-skek.ch/nap-programm.html

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Mitgliederversammlung in Solothurn

Rund 30 Teilnehmer haben die diesjährige Mitgliederversammlung der SKEK am 27. August im Kapuzinerkloster in Solothurn besucht. Es freute uns, auch das Château de Prangins – Schweizerisches Nationalmuseum als jüngstes unserer Mitglieder begrüssen zu dürfen. Zum Protokol

Der Jahresbericht 2019 wurde an der Versammlung vorgestellt. Von den zahlreichen Aktivitäten der SKEK werden die zwei wichtigsten hier in Kürze vorgestellt:

  • Das neue Pflanzengesundheitsrecht spielte 2019 eine zentrale Rolle und wurde in Form der Stellungnahme zur neuen Pflanzengesundheitsverordnung des WBF und UVEK, durch die Ausarbeitung von Lösungsansätzen, die Suche des Dialogs und der Zusammenarbeit mit dem EPSD, durch einen Artikel im Hotspot und mit Hilfe des Informationstages im November (Fachtagung PGREL) angegangen.
  • Umfrage unter unseren Mitgliedern, die an NAP-Projekten teilnehmen. Die offenen Fragen unserer Mitglieder - bezüglich der Entscheidung des BLW der Nicht-Finanzierung gewisser Schaugärten - in Form eines Berichts an das BLW weitergegeben. Einladung des BLW im März nach Münsingen und Stellungnahme von Tim Sprenger.

Der komplette Jahresbericht 2019 kann hier eingesehen werden

Unser langjähriger Präsident Roni Vonmoos-Schaub und ebenso unser Vize-Präsident Robert Zollinger haben den Vorstand der SKEK nach einem Jahrzehnt des Engagements verlassen. An ihre Stelle treten Tizian Zollinger als Präsident und Eva Körbitz als neue Vize-Präsidentin, die beide einstimmig von der Versammlung angenommen wurden. Zusätzlich begrüssen wir mit Franca dell’Avo auch im Vorstand ein neues Gesicht.

Der Vorstand präsentierte die aktuellsten Erkenntnisse in der Anwendung des neuen Pflanzengesundheitsrechts und der Beantragung der Ausnahmebewilligungen für die PGREL-Mitglieder. Das Thema ist ausserdem Teil eines Artikels, der hier aufgerufen werden kann.

 

Weitere Informationen :

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Das Pflanzengesundheitsrecht und die Ausnahmebewilligungen für PGREL: Aktueller Stand der Abklärungen mit dem EPSD

An der Generalversammlung der SKEK in Solothurn am 27. August stellte der Vorstand den aktuellen Stand des Pflanzenpasses für PGREL vor. Die Präsentation ist am Ende des Artikels verfügbar und die Hauptpunkte sind unten aufgeführt.

Das Pflanzengesundheitsrecht hat primär grosse Pflanzenströme auf dem Radar. Der Austausch zwischen Privatpersonen ist eigentlich kein Problem.

Zu gewerblichen und beruflichen Zwecken darf das Pflanzenmaterial nicht ohne Pflanzenpass angeboten werden. Mit Ausnahmebewilligung kann das aber trotzdem möglich sein. Wenn Pflanzenmaterial ohne Pflanzenpass zu gewerblichen und beruflichen Zwecken verwendet werden soll, muss ein Antrag dafür gestellt werden in Listenform: Um welche Kultur handelt es sich, wann wurde es geerntet, Typ des Materials und Herkunft (Ortschaft). Der Antrag wird schnell bearbeitet (ca.14 Tage). Die Bewilligung gilt für 1 Jahr, die zugelassenen Kantone werden aufgeführt, die Ausnahmebewilligung gilt nur in der Schweiz, die Gebühr für die Sondergenehmigung beträgt 50 CHF.

Wenn der Pflanzenpassstatus erlangt werden soll, muss das Material eine gewisse Zeit in Quarantäne. Die Quarantänezeit variiert von Kultur zu Kultur (Feldquarantäne, Gewächshausquarantäne) und wird individuell bei Bedarf definiert. Pflanzenpass-Material und Nicht-Pflanzenpass-Material darf nicht gemischt werden. Pflanzenpässe müssen für Pflanzenmaterial angefordert werden, das an andere Unternehmen weiterverkauft wird. Wenn es an Private weitergegeben wird, dann ist ein Pflanzenpass nicht von Nöten.

Das Instrument der Ausnahmebewilligungen ist nur für Pflanzen der Landwirtschaft vorgesehen. Doch was genau sind Pflanzen der Landwirtschaft? Die Landwirtschaft wird vom BLW breit interpretiert und es fallen viele Pflanzen in diesen Bereich. So können bspw. Gewürz- und Heilpflanzen als Spezialkulturen zur Landwirtschaft gezählt werden. Auch Flächen mit Hecken, Ufer- und Feldgehölzen gehören zur landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Wenn Nicht-Pflanzenpass-Material in Parzellen mit Pflanzenpass-Material von Nicht- Landwirtschafts-Pflanzen verschoben wird: Ausnahmebewilligungen funktionieren hier nicht, aber es existiert das Werkzeug der „Ad-Hoc-Bewilligungen“. Hierfür muss die geplante Verschiebung dem BLW erklärt werden. Experten werden die Pflanzen und Parzellen vor Ort begutachten und je nach Ergebnis der Kontrolle entscheiden, ob das Verschieben des Materials erlaubt ist, oder nicht. Diese Prüfung ist gebührenpflichtig.

Neuerdings kann man aber auch den privaten Austausch online betreiben (Webseite, Postversand), wenn es sich nur um pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) handelt. Zierpflanzen sind daher ausgeschlossen.

Es können jedoch Dringlichkeitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern, wie dies derzeit nach den Berichten über einen europaweiten Befall mit dem Jordan-Virus der Fall ist:

Pflanzenpasspflicht für Tomaten- und Paprikasamen

Um die Einschleppung des Jordan-Virus (Tomato Brown Rugose Fruit Virus) in die Schweiz zu vermeiden, wurden 2019 Dringlichkeitsmaßnahmen erlassen. Tomaten- und Paprikasamen können nur mit einem Pflanzenpass importiert und in Verkehr gebracht werden (Produktion ab 2020). Dies gilt auch, wenn das Saatgut nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken und an Privatpersonen abgegeben wird. Nur die direkte Abgabe an Privatpersonen vor Ort ist nicht pflanzenpasspflichtig. Im Fernabsatz gilt die Pflanzenpasspflicht.

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Pflanzenschutzdienst phyto@blw.admin.ch

 

Wietere Informationen:

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Neues von den Mitgliedern der SKEK

Zu Besuch an der ZHAW: Zürcher Wein und Erdbeer-Konservierung bei -200°C

«Ungefähr 150-180 Personen nutzen unsere Rebsortensammlung für ihre Ausbildung.», erklärt Peter Schumacher, Dozent für Weinbau und Pflanzenphysiologie an der ZHAW in Wädenswil. Vom einstigen Ausmass des Weinbaugebiets rund um den Zürichsee zeugt noch das Museum zu Füssen des Rebbergs. Auf einer Karte ist dort der enorme Rückgang des Rebbaus zu erkennen. Doch geringere Anbaufläche bedeutet nicht auch verringerte Diversität: Rund 260 Rebsorten befinden sich in der Sammlung der ZHAW am Zürichsee.

Das Gelände des Campus der ZHAW selbst liegt wenige Kilometer südöstlich der Rebsortensammlung, etwas ausserhalb von Wädenswil. Der Gemüsesortengarten der ZHAW existiert seit 2003, wird allerdings seit 2018 nicht länger von BLW als Teil finanziert, weswegen nach neuen Möglichkeiten der Nutzung gesucht wird. So werden nun von Sorten weniger Akzessionen angebaut, die Studenten in die Pflege des Sortenschaugartens miteinbezogen und man organisiert vermehrt Führungen durch den Garten. Im bunten Wuchs des Sortenschaugartens finden sich unter anderem alte Kulturpflanzen wie Buchweizen, Mönchsbart und Schabzigerklee, wie Guido Kunz erklärt, Leiter des Sortenschaugartens.

Nur wenige Meter entfernt befindet sich die Apfelsortensammlung der ZHAW, direkt hinter Hochstammkulturen und einer erlesenen Auswahl an Kornelkirschen, Kirsch-, Mandel-und Kakibäumen, die für die Ausbildung der Studierenden zur Verfügung stehen – alles im rein biologischen Anbau. Die Apfelsortensammlung, Teil der Kern-Sammlung des NAP, wächst unter dem schützenden Schleier eines schwarzen Hagelnetzes und umfasst rund 430 Sorten. 330 Gengruppen sind von der ETH ausgewählt worden, die Referenzsorten von Agroscope wurden ebenfalls aufgenommen und auch die Sorten der Kessler-Sammlung fanden Zugang in die umfangreiche Apfelsortensammlung der ZHAW Wädenswil.

Ein weiteres NAP-Projekt, das derzeit an der ZHAW umgesetzt wird, ist die Erhaltung von 81 Erdbeersorten der BLW-Positivliste. "In Zusammenarbeit mit dem Julius-Kühn-Institut in Deutschland ist es uns gelungen, ein kryogenes Konservierungssystem zu entwickeln, das für Beeren kostengünstiger und effizienter ist als die In-vitro-Konservierung.", berichtet Julia Lietha, die das Projekt koordiniert. Die einzelnen Pflanzen wurden deshalb aus der In-vitro-Sammlung von Agroscope in Changins an die ZHAW in Wädenswil transferiert, wo sie zurzeit kryokonserviert werden. Der Prozess sieht vor, die Erbeersorten aufzutauen, sie in Töpfe zu pflanzen und wenn sie groß genug sind, in die In-situ-Sammlung im insektensicheren Gewächshaus zu überführen. Zudem plant das BLW die Erhaltung der Sorten in der Feldsammlung in Riehen, die von ProSpecieRara verwaltet wird.

Schweizweit einzigartig

Eine Kryo-Sammlung, wie sie an der ZHAW in Wädenswil angelegt wird, ist in dieser Form eine nationale Neuheit und der Prozess ein komplexer: Zuerst muss jede Pflanze unter sterilen Bedingungen In-Vitro gepflanzt und gezogen werden. Sobald die Pflanze gross genug ist, wird mit Hilfe eines Skalpells das Meristem freigelegt; das nur aus Stammzellen besteht. Das Meristem wird daraufhin mit einer Art «Frostschutzmittel» behandelt, was das Überleben der Pflanze im gefrorenen Zustand erst ermöglicht. Dann werden die Meristeme bei -196°C in Flüssigstickstoffbehältern eingelagert.

Wird das Meristem verletzt, kann die Pflanze vermutlich nie wieder Austreiben. Um also die Chancen auf einen erfolgreichen Zugriff auf das eingefrorene Pflanzenmaterial zu garantieren, müssen möglichst viele Akzessionen bearbeitet und eingelagert werden. Die Anwachsrate variiert von Sorte zu Sorte und liegt zwischen vierzig bis achtzig Prozent. Ein arbeitsintensives Unterfangen. Trotzdem lohnt sich die Arbeit: Sind die Meristeme erst eingelagert, ist es möglich ohne weiteren Aufwand die sichere Lagerung der Pflanzen über Jahrzehnte hinweg zu garantieren.

    Neues von BEVOG IV und NUVOG II

    Die Projekte BEVOG IV und NUVOG II von Fructus werden mit der Unterstützung des NAP-PGREL und in Zusammenarbeit mit Agroscope in Wädenswil durchgeführt. Im Rahmen dieser Projekte wurde die Pomologische Kommission gebildet, die zuletzt vom 4. Bis 5. Dezember 2019 tagte und deren Aufgabe darin besteht, genetisch identische Akzessionen von Früchten zu identifizieren und zusammenzuführen. Teil der beiden Projekte ist ausserdem die Überprüfung der Anfälligkeit diverser Obstsorten auf verbreitete Erreger, ihre Lagerfähigkeit, mögliche Verwendungszwecke der verschiedenen Sorten und viele weitere Attribute. Die Resultate sind auf den Projekt-Webseiten einsehbar. Nähere Informationen zur Umsetzung der Datenerhebung und Experimente finden Sie unten.

     

    Weitere Informationen:

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    Reihe „Kulturpflanzen in der Schweiz“ jetzt in Papierform erhältlich

    Die Reihe «Kulturpflanzen in der Schweiz» von Peer Schilperoord gibt eine Übersicht über die Geschichte der Kulturpflanzen in der Schweiz, die Vielfalt der Sorten und ihre Erhaltung. Mittlerweile sind 15 Hefte auf Französisch und auf Deutsch erschienen; diese stehen als PDF im Internet zur Verfügung. Ausserdem können gedruckte Versionen der letzten zehn Nummern bis Ende Oktober bestellt werden. Die nötigen Informationen dazu finden Sie unten.

     

    Weitere Informationen:

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    National

    Welche Zukunft für das Saatgut?

    Am 18. September 2020 besuchte die SKEK in Zürich die öffentliche Podiumsdiskussion «Saatgut für die Zukunft», in deren Verlauf über die Forschung, Züchtung und Vermehrung von Saatgut in der Schweiz diskutiert wurde. Ein Fazit:

    Trotz der zunehmenden Auswahl an Saatgut in den Katalogen vieler Züchter, ist ein drastischer Rückgang in der genetischen Vielfalt zu verzeichnen. Dieser Trend ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass eine einseitige Nachfrage nach Saatgut mit homogenen Eigenschaften besteht. So werden zwar immer wieder neue Sorten gezüchtet, diese gleichen sich jedoch untereinander genetisch derart, dass man sie kaum noch auseinanderhalten kann. Dabei weiss man als Züchter, dass ohne genetische Variabilität keine neuen Züchtungen möglich sind. Jeder Züchter besitzt daher eine intrinsische Motivation, die genetische Vielfalt zu fördern und zu erhalten.

    Wirklich jeder Züchter?

    Die Züchter stehen aber nicht so geeint hinter der Erhaltung genetischer Ressourcen, wie man das zunächst annehmen möchte. Denn Patente auf technische Hilfsmittel und gezüchtetes Saatgut spalten die Gemeinschaft der Züchter: Auf der einen Seite schützen die Unternehmen ihre unbegrenzt wirkenden Möglichkeiten mit Hilfe von Patenten; auf der anderen Seite stehen kleine Züchter, die mit herkömmlichen Mitteln kreuzen und wirtschaften. Dabei sind Patente per se nichts Schlechtes: Sie sollen eigentlich dazu dienen, die entstanden Entwicklungskosten einer neuen Methode oder eines Produkts zu decken und bestenfalls für Gewinn zu sorgen. Heikel wird es aber, wenn Patente auf lebensnotwendige Mittel wie Saatgut erhoben werden, die Patente dem Machtausbau weniger Grossunternehmen dienen und gleichzeitig die Sortenvielfalt darunter leidet.

    Bis zu welchem Grad will die Gesellschaft also Patente in der Züchtung und auf dem Saatgut-Markt zulassen? Und wie schützt man gleichzeitig die Sortenvielfalt, um die Ernährungssicherheit zu garantieren?

    Fragen, mit denen sich die Politik weiter beschäftigen muss. Denn obwohl das Patentsystem in der Züchtung in Europa eigentlich keine Tradition hat, schwappt es gemeinsam mit moderner Gentechnik vom amerikanischen Kontinent zu uns herüber. Ein Trend, der sich durch neue Entdeckungen auf dem Gebiet molekularbiologischer Verfahren verstärken dürfte. Nicht nur sind Genome Editing-Verfahren wie CRISPR und TALEN wesentlich schneller als die konventionelle Züchtung. Beide Methoden sind ebenfalls patentiert und nur von den Betrieben kommerziell anwendbar, die es sich leisten können.

    Planschen im Genpool

    Solch schnelle und effiziente Verfahren bergen natürlich auch gewisse Chancen. So könnten diese Methoden dazu verwendet werden, resistente Sorten zu entwickeln, die einen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überflüssig machen würden. Solche Verlockungen sind aber mit Vorsicht zu geniessen, da die Aus- und Nebenwirkungen von Genome Editing noch nicht ausreichend erforscht sind. Ein Umstand, der besonders im Hinblick auf die potenzielle Geschwindigkeit dieser neuen Methoden zur Vorsicht mahnen sollte. Ausserdem könnten die scheinbar endlosen Möglichkeiten zu einem gefährlichen «Baukastendenken» führen, bei dem vor lauter Euphorie vergessen geht, dass in Saatgut, und damit in die Ernährungssicherheit, eingegriffen wird. Vor diesem Hintergrund der Ungereimtheiten ist es ratsam, Lösungsansätze mit geringerem Schadenpotenzial zu erwägen. So könnte vorerst mit alternativen Landwirtschaftsformen experimentiert werden: Mischkulturen bieten beispielsweise ebenfalls verlässlich Schutz vor Schädlingsbefall und verringern dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Auch ist das Leistungsvermögen der konventionellen Züchtung - die erwiesenermassen funktioniert - noch lange nicht erschöpft. Durch die Einbindung moderner Technologien könnte die konventionelle Züchtung durchaus wirkungsvoller gestaltet werden.

    Förderung von Saatgutversorgungssicherheit

    Die Sicherheit der Saatgutversorgung kann nie vollkommen gewährleistet werden, da ein wesentlicher Teil von der Natur abhängt. Was aber die Versorgungssicherheit von Saatgut fördert, ist der Ausbau nationaler Kompetenzen in der Erzeugung von Saatgut. Je mehr Saatgut vor Ort gewonnen werden kann, umso höher ist auch die Versorgungssicherheit.

    Die Saatgutversorgungssicherheit ist global eine kritische Angelegenheit, in der jedes Land selber entscheiden muss, wie damit am besten umzugehen ist. Hilfreich ist dabei immer der Blick ins nahe Ausland, namentlich die EU, um vom Umgang unserer Nachbarn mit dem Thema Saatgutversorgungssicherheit zu lernen.

     

    Weitere Informationen:

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