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Willkommen

bei der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK)

 

 

Willkommen

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK) 
wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.

 

Die Teilnehmenden unserer Sommerexkursion lernten auf dem Rundgang beim Agroscope
in Changins alte Züchtungslinien kennen, die vor über hundert Jahren angebaut wurden.

NEWSLETTER SKEK

Sommer 2-2018

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten

Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung betreffend der Regelung der neuen Züchtungsstechniken getroffen, über die wir im Folgenden berichten. Ausserdem finden Sie Neuigkeiten über das PGREL-Netzwerk und den Einzug der Digitalisierung in die Landwirtschaft.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und schöne letzte Sommertage.

Die Geschäftsstelle der SKEK

Neues von der SKEK

Neuigkeiten zum nächsten PGREL-Fachtagung "Sind alte Sorten fit für die Zukunft?"

Wie bereits angekündigt wird sich die diesjährige Fachtagung PGREL mit den Fähigkeiten der alten Sorten und ihrem Potenzial für den Anbau sowie die Produktion beschäftigen. Sie findet am Donnerstag, 15. November 2018 in Zollikofen statt.

Das Programm ist schon fast fertig und wird im September auf unserer Website veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie auch die Möglichkeit haben sich online zu registrieren.

Hier ist der Link zur Fachtagungsseite: http://www.cpc-skek.ch/jaehrliche-fachtagung/fachtagung-2018.html

Haben Sie einen interessanten Projekt, den Sie zu der PGREL-Gemeinschaft  präsentieren möchten? Am Vormittag findet eine Postersession statt. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, unter info@cpc-skek.ch

Gute Neuigkeiten: auch dieses Jahr möchten wir Studentinnen und Studenten dazu auffordern teilzunehmen und bieten vergünstigte Eintritte an.

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Neues von den Mitgliedern der SKEK

Rebsortenbestimmungsservice

Haben Sie Kenntnis von einem mindestens 40 Jahre alten Rebstock und kennen dessen Sortennamen nicht?

Der Verein arca vitis und die Stiftung ProSpecieRara organisieren am 6. September 2018 den Rebsortenbestimmungstag  in Frümsen SG, wo Rebenexperten anwesend sein werden.

Was braucht es dazu? Was kostet es? Wohin senden Sie die Trauben und Blattproben?

Hier bekommen Sie alle Informationen

Mehr Informationen

Rebsortenbestimmungstag 2017

 

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NAP Steinobstsammlung in Lüscherz BE

Zum Ende der Kirschensaison haben wir die wunderschön gelegene NAP-Steinobst Einführungssammlung in Lüscherz BE besucht. Daneben befinden sich die Duplikatsammlungen Kirschen und Zwetschgen. Die Sammlungen werden von der Fachstelle Obst und Beeren Inforama Oeschberg betreut.

Beindruckt hat uns die grosse Vielfalt an alten Berner Kirschensorten, die in allen Farbnuancen von schwarz über rot, orange bis gelb zu bestaunen waren. Diese Nuancen waren auch auf der Geschmacksebene spürbar. Die Vielfalt der alten Sorten macht sich auch in einer Kirschenwähe ganz gut!

Mehr Informationen:

www.bdn.ch/conservation/

Lattich Sichtung bei Artha Samen

Die Gärtnerei Artha Samen hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Gemüse des NAP-PGREL eine Lattich-Sichtung mit 35 Herkünften aus der Schweiz angelegt. Die Sorten stammen aus der Genbank Changins, aus dem Handel und von Erhaltungsorganisationen.

Bei der Sichtung wurden die einzelnen Herkünfte geprüft, miteinander verglichen und besprochen. Geschmacklich und beim Aussehen gab es einige Variationen, von bitter bis mild-süsslich und von blasigen runden Blättern bis zu flachen, eckigen, langen und spitzigen war alles vertreten – eine schöne Vielfalt wie wir finden! Zudem ist die Blattdicke entscheidend für die Art des Verzehrs: Die Lattich-Sorten mit eher dünnen Blättern können roh als Salat gegessen werden und diejenigen mit eher dickeren, robusten Blättern, eignen sich besser zum gekochten „blanchierten“ Konsum, wie es in Italien und Frankreich gemacht wird. Der Lattich ist auf dem Markt leider nicht mehr sehr verbreitet, obwohl er im Gegensatz zum Blattsalat mehr Vitamine und Mineralien enthält.

Mehr Informationen:

www.bdn.ch

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National

Auf dem Weg zu einer immer digitalisierterteren Landwirtschaft

Wie der Direktor des BLW, Bernhard Lehmann, bei der Einführung am Tag der Unterzeichnung der Charta zur Digitalisierung der Landwirtschaft am 19. Juni 2018 am HAFL betonte, ist die Digitalisierung in vollem Gange und erfolgt auch auf landwirtschaftlichen Betrieben. Die Strategie «Schweizer Digitalisierung» stammt aus dem Jahr2016 und legt Grundsätze fest, um gute Voraussetzungen für die digitale Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen.

Die Unterzeichnung der Charta in Zollikofen durch rund 30 Akteure aus der Agro- und Lebensmittelindustrie – wie Agroscope, HAFL, Kora, FiBL, Coop, Bio-Suisse, ZHAW, Bäuerinnenverband, Schweizer Bauernverband und auch der ABB, die im Zentrum der Entwicklung von Dronen und anderen Technologien für die Landwirtschaft steht – ist symbolisch und ermöglicht eine Vernetzung der Akteure. Diese Charta-Gemeinschaft, die weiter ausgebaut werden soll, setzt sich für die Umsetzung der Strategie ein, dessen Vorstandspräsidentin Nadja El Benni von Agroscope ist. Eine Förderplattform unter dem Namen Innosuisse wurde eingerichtet, mit dem Ziel innovative Projekte in diesem Bereich zu unterstützen.

Die grüne Branche organisierte in diesem Jahr ihre ÖGA-Messe und die Digitalisierung des Gemüseanbaus war auch hier ein grosses Thema. Es waren unterschiedliche Akteure aus Forschung und Wirtschaft anzutreffen. Das Projekt PISA - Platform applying intelligent signal analysis to gain insights into plant electrophysiology – vereint Agroscope, HEIG-VD und HEIA-FR, um neue Technologien zur Analyse und Reaktion auf elektrische Signale zu entwickeln, die von Pflanzen je nach Bedürfnis abgegeben werden.

Ein weiterer Trend auf der ÖGA waren Roboterhilfen, die Hobbygärtner in allen Anbaustufen im Gemüsegarten helfen. Diese haben uns etwas verwirrt, nicht weil die Robotertechnik noch nicht ganz ausgereift sind, zu schwere Installationen für sehr kleine Flächen darstellen, oder wegen des hohen Preises, nein - eher wegen der Nachfrage: Sind Hobbygärtner daran interessiert, sich von Robotern bei der Bodenbearbeitung, beim Bewässern oder beim Aussäen helfen zu lassen?

Mehr Informationen:

BLW, Charta zur Digitalisierung der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft

Video: ETHZ, "Smart Farming": Background, Projects and opportunities (22.06.2018)

Kurse von Agridea: 24 Stunden Digitalisierung und Beratung, Trends und konkrete Anwendungsbeispiele

Innosuisse

Project PISA

ÖGA 2018

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International

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Gentechnikverfahren

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass durch  Mutagenese (dazu gehört das Genome Editing) gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) sind und somit der GVO-Richtlinie unterliegen. Ihre Verwendung kann zu denselben Risiken führen wie die durch Transgenese hergestellten und freigesetzten GVO. 

Die GVO-Richtlinie beinhaltet dass:

  • vor der Freisetzung eine Risikobewertung nach dem Vorsorgeprinzip stattfinden muss.
  • nach der Marktzulassung Monitoring und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten sind
  • Hersteller Nachweisverfahren für ihre GVO zur Verfügung stellen müssen

Weiter fordert die IFOAM EU (International Federation of Organic Agriculture Movements Europe), dass die EU-Kommission unverzüglich ein Forschungsprojekt starten müsse, um Nachweismethoden zu entwickeln, die das Rückverfolgbarkeitssystem ergänzen, eine angemessene Trennung dieser neuen GV-Pflanzen gewährleiste, um die Kontamination der ökologischen und konventionellen GVO-freien Lebens- und Futtermittelproduktion in Europa zu verhindern.

Es liegt nun an der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie diese neuen Verfahren im Rahmen des Gentechnikgesetzes regeln wollen oder ob sie die uneingeschränkte kommerzielle Nutzung dieser Produkte zulassen wollen.

Die führenden deutschen und österreichischen Lebensmitteleinzelhändler (u.a. Lidl und Spar) haben einen dringenden Aufruf an die Europäische Kommission zur Regulierung im Einklang mit dem EU-Recht zur Gentechnik veröffentlicht.

Wird die Schweiz der Entscheidung Europas folgen? Der Bundesrat hat sich bis Ende des Jahres Zeit gelassen, um zu entscheiden, wie diese neuen Technologien geregelt werden sollen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Gerichtshofs der EU vom 25. Juli 2018, Urteil in der Rechtssache

www.srf.ch/news/international/urteil-zu-genome-editing-das-urteil-wird-auswirkungen-auf-die-schweiz-haben

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Die Fachtagung über pflanzengenetische Ressourcen…

Das ITAB organisiert in Partnerschaft mit der…

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