NEWSLETTER SKEK
Winter 2017/18
Inhalt
Neues von der SKEK
Die SKEK ist als gemeinnützig anerkannt und Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen
Ende 2017 erhielten wir die endgültige Entscheidung der Steuerbehörden bezüglich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der SKEK. Um diesen Status zu erhalten, wurden drei Bedingungen geprüft: diese müssen dem öffentlichen Interesse dienen, uneigennützig sein und die Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich. Daraus ergibt sich der Vorteil der Steuerbefreiung.
Die Anerkennung wirkt sich ebenfalls positiv auf unsere Mitglieder aus, d.h. diese können ihren Jahresbeitrag in ihrer Steuererklärung absetzen und zwar bereits für das Steuerjahr 2017.
Generalversammlung im Arboretum von Aubonne am 22. März 2018
Die Generalversammlung wird dieses Jahr von M. Pascal Sigg im Arboretum du Vallon de l‘Aubonne veranstaltet. Die Generalversammlung ist für vormittags geplant und die Besichtigung eines Teils des Standortes nachmittags. Auf dem Speiseplan steht mittags ein Fondue, das zur Freude aller vor Ort zubereitet wird. Um den An- und Abreiseweg möglichst einfach zu gestalten, organisieren wir einen Sonderbus vom Bahnhof Allaman bis zum Arboretum und wieder zurück. Die Einzelheiten werden den Mitgliedern im Februar in der Einladung bekannt gegeben.
Warum findet die GV 2018 in der Westschweiz statt? Die Treffen finden von Jahr zu Jahr abwechselnd in der französischen und der deutschen Schweiz statt. Dieses Prinzip wurde von dem Büro verabschiedet, seitdem das Event mit dem Besuch einer Mitgliedsorganisation verbunden ist. Die Schweiz ist ein kleines Land. Allerdings können sich bezüglich der Entfernung die Reisewege als lang und schwierig für diejenigen herausstellen, die aus anderen Regionen kommen. Wir hoffen auf diese Weise möglichst vielen Mitgliedern gerecht zu werden. Wunsch des Büros ist es, eine GV oder einen Ausflug im Tessin zu organisieren, um diese schöne Region ebenfalls zu würdigen. Eine Mitgliedsorganisation hat bereits Interesse bekundet, uns zu empfangen und bei der SKEK wird derzeit über die Realisierung nachgedacht.
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Treffen zum Thema GREL mit einem Dachverband in Witzenhausen (DE)
Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztierevielfalt organisierte vom 24. - 26. November 2017 ein Symposium in Witzenhausen (Deutschland). Aufgrund historischer Aspekte fiel die Wahl auf Witzenhausen, eine kleine Stadt inmitten des Landes. Dort entschied sich in der Tat eine bekannte Universität - die Universität Kassel - vor ein paar Jahrzehnten eine Ausbildung in biodynamischer Landwirtschaft in den üblichen Lehrplan aufzunehmen und wurde damit zum Pionier auf diesem Gebiet.
Das Symposium sprach zwei Hauptthemen an: die Kulturlandschaft und die Fördermaßnahmen zur Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen. Die SKEK hielt am 25. November zu dem zweiten Aspekt eine Präsentation über die Lage in der Schweiz, welche Staunen und Bewunderung erntete. In Deutschland existieren zwar Maßnahmen, aber die Anwendung des internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) bleibt beschränkt, wie die Teilnehmer bei der Präsentation eines verantwortlichen Bundesorgans für Landwirtschaft und Ernährung klar verlauten ließen. Zu den Präsentationen des Symposiums
Tagsüber fand auch die Generalversammlung des Dachverbandes statt, bei der die Teilnehmer die Gelegenheit hatten, sich vorzustellen und den Vorstand und den Verband kennenzulernen. Der Dachverband und die SKEK haben in ihrer Funktion eine ähnliche Rolle: Sie unterhalten ein Netzwerk aus Mitgliedern, die sich aktiv an dem Erhalt und der Nutzung der GREL (genetische Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung) beteiligen, indem sie ihre Interessen bei den Politikern vorbringen und eine Plattform zur Informationsvermittlung gründen. Jedoch arbeitet die NGO nur mit Spenden und Beiträgen der Mitgliedsorganisationen und besitzt keine Geschäftsstelle. Der Vorstand führt mit Hilfe der Mitglieder alle Aktivitäten und Projekte durch. Wir haben ein paar Mitgliedsorganisationen gemeinsam: ProSpecieRara, Save Foundation, Hortus Officinarum, Slow Food, sowie regionale und nationale Vereine aus Pomologen und Gemüsegärtnern.
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Karte der Schaugärten in der Schweiz, die Google verwenden
Die neue Karte der Schaugärten in der Schweiz, wird dem BLW in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunikation vorgestellt. Die Karte, deren Projekt von der CPC finanziert und geleitet wurde, erfasst alle Varietätengärten in der Schweiz und verwendet die Google-Lokalisierung. Mit einem Klick finden Sie einen Garten in der gewünschten Region und erhalten die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Link zur Internetseite).
Alle Gärten sind in der Karte erfasst, unabhängig davon, ob sie von dem NAP-PGREL unterstützt werden oder nicht oder von unseren Mitgliedern verwaltet werden oder nicht. Unser Wunsch war es, eine Gesamtübersicht aller Gärten in der Schweiz anzubieten und auf diese Weise den Publikumsverkehr zu fördern. Allerdings sind die Gärten unserer Mitglieder und durch den NAP unterstützten Gärten jeweils mit dem SKEK-Logo und dem Logo des Bundes gekennzeichnet.
Bestimmte Vorschläge zur Verbesserung der Karte wurden bei der Sitzung berücksichtigt und werden demnächst umgesetzt: 1. Die in den Gärten vorhandenen Kulturen mit einem Symbol spezifizieren 2. Die primären und sekundären NAP-Sammlungen, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich sind, miteinbeziehen.
Besuchen Sie die Schaugärten unter http://www.cpc-skek.ch/schaugaerten.html
Rückblick PGREL-Fachtagung 2017
Das Thema der diesjährigen Fachtagung der SKEK vom 16. November zu neuen Züchtungstechnologien und alten Sorten zeugte von grossem Interesse.
Es haben rund achtzig Gäste an der Fachtagung im Inforama Rütti in Zollikofen teilgenommen. Das Publikum bestand mehrheitlich aus NGOs (30%), aus Züchtern (21%), aus Vertretern von Bundesämtern und Institutionen (13%), aus Leuten aus der Forschung (10%) und Universitäten/Fachhochschulen (10%), aus dem Samenbaugewerbe (5%) und einer nennenswerten Anzahl Studenten. Ein viertel der Teilnehmenden kam aus der Westschweiz.
Vorträge
Der Tag gliederte sich in zwei Teile: sechs Referate mit zwei praktischen Fällen und ein World Café, in dem Diskussionsgruppen gebildet wurden.
Die Frage zu den Patenten wurde von Herrn Pfister vom IGE mit einer humorvollen Note dargestellt. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern in Bezug auf die Zugangsbestimmungen. In der Schweiz hat der Patentinhaber die Pflicht, die technischen Ideen, auf denen seine Erfindung beruht, zu veröffentlichen. Somit kann jeder verstehen, wie die Technologie funktioniert und diese kann weiterentwickelt werden. Der Zugang zur Technologie ist daher frei, es sei denn, die Benutzung der Erfindung wird kommerzialisiert. Zum Thema rechtliche Anforderungen für Saat- und Pflanzgut gab es in der Schweiz bis vor kurzem für Gemüse keinen offiziellen Sortenkatalog. Nun hat sich dies geändert und ab Dezember 2017 gilt der EU-Sortenkatalog auf Grundlage gegenseitiger Anerkennung. Zu den Zusammenfassungen der Referate
World Café
Im zweiten Teil diskutierten die Teilnehmenden in Gruppen den Nutzen und die Konsequenzen der züchterischen Verbesserung alter Sorten. Sie bekundeten ihr Interesse an der Weiterentwicklung des Netzwerks zwischen kleinen Strukturen, die sich besser für den Anbau und die Vermarktung alter Sorten eignen. Daher spielen auch die Öffentlichkeit und die Verbraucher eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Entwicklung alter Sorten und sollten miteinbezogen werden. Zum zusammenfassenden Bericht
Posterpräsentation und Ausstellungen
Die Tagung wurde durch die Posterpräsentationen von Artha Samen, die ihre vielfältige Zichorien-Züchtung vorgestellt haben und durch das westschweizerische Apfelbaum-Inventarprojekt von Rétropomme umrahmt. Die Nationale Datenbank war mit einem Informationsstand vertreten und auch in kulinarischer Hinsicht wurde mit der Apfelcider-Degustation von Agroscope Wädenswil für neue geschmackliche Eindrücke gesorgt.
Bewertung und Rückmeldung zur Fachtagung
Knapp 30 Prozent der Teilnehmenden haben dieses Jahr die Fachtagung bewertet, in diesem Sinne vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
95% der Teilnehmenden waren mit dem Kongress zufrieden. Der Ablauf der Tagung hat allen ohne Ausnahme gefallen. Die Moderation und die Tagungsunterlagen waren für 95% zufriedenstellend. Das Mittagessen haben 90% geschätzt. Die Ausstellungen haben 80% gefallen, und knapp die Hälfte 55% war mit den Posterpräsentationen zufrieden. Einige hätten sich mehr Zeit und einen Hinweis auf die Inhalte zu den Postern gewünscht. Zum World Café hat es am meisten Rückmeldungen gegeben, es fand von 52% der Teilnehmenden Zustimmung und 63% empfanden die Diskussionen als interessant. Die Bemerkungen zum World Café betrafen die Fragestellungen, die von einigen als zu ähnlich und zu wenig provokativ formuliert waren, sodass die neuen Züchtungstechnologien nicht gut in die Diskussion eingebunden werden konnten.
Es wurde gewünscht, dass die Diskussion auf die Frage der neuen Auswahltechniken ausgeweitet wird, ein Thema, das zu einer Debatte im derzeitigen nationalen und europäischen Kontext führen würde. Die Zivilgesellschaft würde so aufgefordert werden, ihre Bedürfnisse, insbesondere in Bezug auf Informationen, Risikobewertung, Transparenz und Rückverfolgbarkeit, zum Ausdruck zu bringen. Die Diskussionen gingen jedoch nicht über die Sortenverbesserung und ihre vielfältigen Rollen hinaus. Das Thema wurde jedoch von den Akteuren der Zivilgesellschaft am 23. Oktober 2017 während der öffentlichen Konsultation über neue Züchtungstechniken in der Landwirtschaft ausführlich behandelt. Link zum Artikel über die öffentliche Konsultation vom 23. Oktober 2017
Zum Abschluss
Die Ergebnisse der Umfrage sind im Allgemeinen positiv ausgefallen. Den Teilnehmenden gefiel das hochaktuelle, übergreifende Thema und die Vielfalt an Referaten, die vorgestellt wurden. Auch wurde das Rahmenprogramm mit den Ausstellungen als gute Ergänzung zu den Vorträgen und dem World Café erwähnt. Der Austausch mit den Branchenpartnern und die Stärkung des Netzwerks wurden von vielen geschätzt und als zentral erachtet. Es gab einige interessante Anregungen für die nächste Fachtagung. Unter anderem wurden weibliche Referentinnen vermisst. Zudem sollen mehr kontroverse Diskussionen für die Erarbeitung konkreter Vorhaben oder Initiativen stattfinden.
Nächste PGREL-Fachtagung 2018
In der Umfrage wurden viele spannende Themenvorschläge gemacht. Der Vorstand der SKEK wird demnächst das Thema der kommenden Fachtagung entscheiden.
Bitte markieren Sie sich schon jetzt das Datum in Ihrer Agenda: 15. November 2018
Mehr Informationen:
Zusammenfassungen der Referate
Referate
http://www.cpc-skek.ch/fr/congres-annuel/congres-2017.html
Artikel von AgrarINFO : https://agrarinfo.ch/neue-zuechtungstechnologien-und-alte-sorten/
Neues von den Mitgliedern der SKEK
Rebsortenbestimmungstag in Frümsen, St.Gallen
Derzeit kommt man mit der Erhaltung alter Rebsorten in der Schweiz gut voran. Die Inventarisierung ist größtenteils beendet und es fehlen nur noch ein paar der beschriebenen Sorten, die früher in der Schweiz angebaut wurden und eine gewisse Bedeutung genossen. Am 15. September 2017 organisierte der Verband arca vitis einen Jahrestag, der der Bestimmung der Sorten aus der gesamten Schweiz gewidmet ist. Er fand in Frümsen in den vom Kanton St. Gallen zur Verfügung gestellten Einrichtungen und in Anwesenheit der beiden bekannten Rebsortenkundler Indermauer und Jung Andreas statt.
Die beiden Spezialisten mit sich ergänzenden Fähigkeiten haben insgesamt 25 Muster beurteilt. 9 davon stammten aus Meldungen an die Fachstelle Weinbau SG und an ProSpecieRara, 2 aus der Einführungssammlung und fünf aus der Primär/Duplikatsammlung, Frümsen, sowie 9 Proben aus dem Verzascatal im Tessin. Die meisten Rebmuster konnten bestimmt werden, 8 davon sind Hybriden wie der „Campbell Early“. 7 Proben müssen noch durch molekulare Analysen abgeklärt werden. Der Fund des Tages war vor allem der „Schwarzelbling“ oder „Pinot Salomon“, der aus der Sammlung Frümsen stammt und nicht die Sorte „Schwarzer Elbling“ ist. Der „Schwarzelbling“ wird für die Positivliste vorgeschlagen.
Der Bestimmungstag gehört zu dem von dem Verein arca vitis geleiteten Projekt NAP-PGREL zur ampelographischen Identifikation unbekannter Akzessionen aus der Schweiz (05-PAN-P61). 2016 fand er in Zusammenarbeit mit ProSpecieRara in Mezzana im Tessin statt und ermöglichte die Entdeckung einer „Eyholzer Roter“- Sorte aus dem Tessin. Dieses Jahr findet er in Pully im Reben-Konservatorium von Agroscope statt, das weltweit die größte Sammlung von Biotypen der Rebsorte „Chasselas“ besitzt (bis zum heutigen Tag wurden 283 „Chasselas“-Akzessionen mit unterschiedlichen Phänotypen identifiziert).
Weitere informationen :
Sichtung der Zichorien-Proben bei Artha Samen
Der Verein Artha Samen organisierte am 17. Oktober 2017 an seinem Standort in Münsingen eine visuelle Bewertung der Zichoriesalatproben (Gattung Cichorium) mit der Arbeitsgruppe Gemüse. Die 65 verschiedenen Akzessionen gehörten zu der Gattung der „Gemeinen Wegwarte“ (Cichorium intybus) oder endivia und wurden Ende Juni gepflanzt. Sie verzauberten die Bewerter aufgrund ihrer phänotypischen Vielfalt: hoher länglicher Kopf, runder oder abgeflachter Kopf, abgerundete oder spitz zulaufende Spitze, violette oder grüne Färbung bei Reife, usw. Nicht zu vergessen die Geschmacksvielfalt.
Die meisten Akzessionen stammten aus der Genbank, von Bigler, Zollinger und einige auch von Artha Samen. Man wird die alte Sorte Gelbe von Trieste zitieren, die immer noch im Handel ist und deren intraspezifische Variabilität mit hohen und niedrigen Stammwurzeln an dem Tag für Staunen sorgte. Später wird eine Auswahl auf Basis der Deskriptoren und Akzessionen entsprechend der Nischenmarktkriterien getroffen, die schon bald in bestimmten Katalogen angeboten werden könnten.
Weitere informationen:
Geschichte der Kulturpflanzen in der Schweiz
Herr Peer Schilperoord hat vor kurzem seine Schriftenreihe mit Monographien über Roggen, Hafer und Buchweizen ergänzt. Hübsch bebildert zeigen sie die Entwicklungsgeschichte der Pflanze, die Morphologie sowie Kultur und Züchtung. Sie stehen nachstehend zum Download bereit.
Weitere Informationen:
http://www.cpc-skek.ch/publikationen/geschichte-der-kulturpflanzen.html
Fachgerechte Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen
Seit 1. Januar 2018 gilt die fachgerechte Pflege auch für Hochstammfeldobstbäumen mit Biodiversitätsbeiträgen der Qualitätsstufe I bis zum 10. Standjahr. „Fachgerecht“ kurz dargestellt heisst:
· Wurzelschutz: Mäuse bekämpfen, Baumscheibe grasfrei halten
· Stammschutz: Pfahl, anbinden, Wildschutz
· Baumschnitt: jährliches Formieren zu einem Lockeren Kronengerüst
· Düngung: neu ohne Abzüge auch erlaubt auf extensiven Wiesen
· Schädlingsbekämpfung
Agridea hat ein Leitfaden für die Praxis und eine Checkliste als Hilfestellung für die Kontrolle veröffentlich: Leitfaden Baumpflege Checkliste für die Beurteilung
National
Programm NAP-PGREL: Schwerpunkte der Phase VI 2019-2022
Ende Dezember 2017 veröffentlichte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für die Anfangsphase 2019 die neuen Schwerpunkte der Erhaltung und nachhaltigen Verwendung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft. Zur Erinnerung: Im November 2017 nahm die SKEK mit ihren Mitgliedern zu den Vorschlägen des BLW bezüglich der neuen Phase Stellung. Einige wichtige Punkte, die wir vorgeschlagen hatten, wurden übernommen und die wichtigsten stellen wir hier vor.
Für die Obstressourcen wird die Arbeit zur Erhaltung und Förderung der nachhaltigen Nutzung fortgesetzt, genau wie bei den sogenannten Nebenobstarten (Aprikosen, Edelkastanien, Walnüsse, Quitten, Pfirsiche, Mispeln). Beim Gemüse wurden bestimmte Details zugelassen: Nachsichtungen sollen gefördert und Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherheitskriterien getroffen werden. Bei den Rebsorten gehören die amerikanischen Sorten (vitis labrusca), von denen viele pilzresistente Sorten (PIWI) sind, gewissermaßen zum schweizerischen Erbe. Nicht nur die Beschreibungen, sondern auch die Inventarisierung bei den Aroma- und Medizinalpflanzen soll fortgeführt und artspezifische Eigenschaften bei der Regeneration sollen ermittelt werden.
Mehr dazu:
Öffentliche Anhörung zu den neuen Züchtungstechniken in der Landwirtschaft
Etwa dreißig Personen nahmen am 23. Oktober 2017 an der Öffentlichen Anhörung in Ittigen teil. Laut BLW und BAFU (Bundesamt für Umwelt) war es Ziel dieses Workshops, die unterschiedlichen Meinungen seitens der NGOs, Züchter, Landwirte, Einzelhändler und Konsummentenschutz bezüglich der neuen Züchtungstechniken (NZT) in der Landwirtschaft und deren Anwendungen zu erhalten. Konkret bewerteten die Teilnehmer Nutzen, Risiken und Rückverfolgbarkeit der aus diesen Techniken entstandenen oder künftig entstehenden Produkte.
Der Konsumentenschutz, Bio Suisse, Sativa, Pro Natura, le FiBL, GZPK, die SKEK, Zollinger Samen, Api Suisse, und mehrere Gentech-kritische Organisationen nahmen engagiert, kompetent und vollständig Stellung bezüglich der Innovation und anschließend zu sechs konkreten Fällen: 1. Herbizidtoleranter Raps durch Punktmutagenese, 2. Hörnerlose Kühe durch Genomedition, 3. Spray gegen Varroamilben bei Bienen durch RNA-Interferenz, 4. Mehltauresistenter Weizen durch CRISPR-Cas9, 5. Glutenfreier Weizen, 6. Apfelzüchtung mittels „Fast Breeding“. Die Überlegungen und Stellungnahmen wurden in Gruppen durchgeführt ; die wichtigsten sind hier zusammengefasst:
- Alternative Methoden (umweltfreundliche Züchtungsmethoden, biologische Landwirtschaft) mit hoher Akzeptanz und einem weitaus niedrigerem Risiko verglichen zu denen, bei denen Gentechnik zum Einsatz kommt.
- Der Staat sollte die alternativen Methoden fördern und unterstützen.
- Von dem Innovationspotential der neuen Techniken profitieren vor allem die Industrie und der Medizinsektor, relativ wenig jedoch die Schweizer Landwirtschaft, Umwelt und Ernährung.
- Risikoanalysen bezüglich der neuen Techniken werden ausdrücklich erwünscht und von unabhängigen Instituten der Industrie durchgeführt.
- Das Spray gegen die Varroamilben bekämpft zwar die Symptome, nicht aber die Ursache des Problems. Eine Bienenzüchterin und Vertreterin des Vereins Api Suisse bekräftigte, dass ein natürliches und benutzerfreundliches Produkt existiere, das bei Bienenzüchtern häufig eingesetzt werde und gute Ergebnisse erziele. Sie betonte, dass dieses Spray den Bedürfnissen der Bienenzüchter nicht gerecht werde.
- Die Schweiz dürfe bezüglich der NZT nicht die Entscheidung der EU abwarten, sondern müsse ihr proaktiv ihre Vorschläge unterbreiten.
- Notwendigkeit, Gesetze bezüglich der NZT zu erlassen.
- Die Verbraucher müssen früh genug informiert werden und die Informationen müssen aus neutralen Studien stammen.
- Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirtschaft, woher auch die Notwendigkeit einer eindeutigen Kennzeichnungspflicht rührt.
- Die Kennzeichnung der Produkte muss im Mittelpunkt der Rechtsvorschriften über die NZT stehen.
- Transparenz: Verpflichtung zur Kennzeichnung der gesamten Produktionskette.
- Problem der Rückverfolgbarkeit: Die Substanzen sind mit Hilfe der aktuellen Tools nicht zwingend feststellbar. Wie lässt sich das Problem lösen?
- Züchterprivileg gewährleisten.
Wichtige Fragen wurden gestellt:
- Wie kann die Koexistenz zwischen GVO und Nicht-GVO gewährleistet werden?
- Liegt ein Gesetzesentwurf zu den NZT vor?
- Wie werden die verschiedenen Akteure in den Gesetzesänderungsentwurf miteinbezogen?
- Was ist das eigentliche Problem bei der Verwaltung der NZT? Ist es die Verwaltung der NZT? Der Druck der Industrie? Die Beziehungen zur EU?
Im November fand ein zweiter Tag der Öffentlichen Anhörung statt, zu dem dieses Mal die Industrie, Produzenten und Forscher eingeladen waren. Laut Organisatoren wird ein Bericht über die beiden Tage verfasst, in dem die Ergebnisse beider Parteien zusammengefasst und dem Staatsrat vorgelegt werden. Damit wird die Debatte in der Schweiz eingeleitet und obgleich diese unabhängig ist, stimmt sie mit der in der EU stattgefundenen überein und führt ab April 2018 zu einer Entscheidung. Es ist allerdings noch nicht klar, ob eine Gesetzesänderung, die die schnelle Entwicklung der neuen Techniken und ihre multiplen Anwendungen in Frage stellt, bei uns stattfinden wird. Fortsetzung folgt.
Mehr Informationen:
„Evidence review group“ über Agrogentechnik in der Schweiz
Am Freitag, den 1. September 2017, startete die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SANW) eine „Evidence Review Group (ERG)“ zu dem Thema „Risiken und Perspektiven der Agrogentechnik im Schweizer Kontext. Im Laufe der kommenden Monate werden die Experten Fakten zu den Risiken und Perspektiven im Zusammenhang mit der Agrargentechnik sammeln. Sie werden hierzu die relevante wissenschaftliche Literatur zusammentragen und diese nach den gemeinsam festgelegten Kriterien bewerten, analysieren und zu einer Synthese zusammenfassen. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis der verfügbaren und fehlenden wissenschaftlichen Fakten zu schaffen, um eine Grundlage für Diskussion und Dialog zwischen Politik und Öffentlichkeit herzustellen.
Weitere informationen :
AgrIQnet
AgrIQnet unterstützt innovative und nachhaltige Projektideen aus der Landwirtschaft mit Finanzhilfen für Projektabklärungen oder Projektrealisierungen (max. 20'000.- für eine Projektabklärung und max. 80'000.- für die Projektrealisation), die einen Beitrag zur Wertschöpfung in der Landwirtschaft leisten (z. B. positiver Einfluss auf die Absatzmenge und den Produzentenpreis, Reduktion von Kosten, Effizienzsteigerung, Marktzugang, etc.). Hinter AgrIQnet steckt der Schweizer Bauernverband, Swiss Food Research, der Verein Qualitätsstrategie und das Bundesamt für Landwirtschaft (Verordnung zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit – QuNaV). Die Trägerschaft fördert innovative Landwirtschaftsprojekte mit einer finanziellen Beteiligung von 50% durch den Bund. Grundsätzlich muss die Projektträgerschaft mind. 50% der Kosten als Eigenmittel einbringen.
AgrIQnet kann dazu beitragen NAP-PGREL Projekte zu vermarkten und somit als komplementäre Finanzierung herangezogen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die beiden Plattformen NAP-PGREL und AgrIQnet unabhängig voneinander sind und dass ein NAP-PGREL-Produkt nicht automatisch von AgIQnet unterstützt wird.
Weitere Informationen:
Kurs „Innovative Projekte nach QuNaV und AgrIQnet umsetzen“ am 15.03.2018 in Zollikofen bei Bern: https://agridea.abacuscity.ch/de/abashop?s=208&p=productdetail&sku=2106
Aktionsplan Biodiversität Schweiz
Am 6. September 2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan bezüglich der Strategie Biodiversität Schweiz. Diesem Aktionsplan folgte ein langer Prozess, dessen erste Etappe auf die UNO-Konferenz in Rio de Janeiro im Jahre 1992 zurückgeht, welche mit der Unterschrift des bemerkenswerten Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) endete. Drei Naturschutzorganisationen (BirdLife Schweiz, Pro Natura und WWF Suisse) lieferten eine gute Basis, um den Aktionsplan zu vervollständigen und vereinigten in einem „Aktionsplan aus Sicht der Zivilgesellschaft“ die Maßnahmen, die 2013 im Rahmen eines breit abgestützten, partizipativen Prozesses erarbeitet wurden.
Weitere informationen :
Aktoinsplan Biodiversität Schweiz : www.bafu.admin.ch/aktionsplan-biodiversitaet
Aktionsplan Biodiversität Schweiz, Anforderung aus Sicht der Zivilgesellschaft : www.birdlife.ch/aktionsplan
Pressemitteilung Forum Biodiversität : www.biodiversity.ch > Aktuell> Pressemitteilung